Lebensretter Rettungsgasse! Wie wird sie richtig gebildet?

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Im Stau auf mehrspurigen Straßen ist die Rettungsgasse Pflicht. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht sowie andere Hilfskräfte gedacht, die schnellstmöglich den Unfallort erreichen müssen. Im Ernstfall rettet die Rettungsgasse Leben. Hinzu kommt, dass sie durch das schnelle Vordringen zum Unfallort dazu beitragen kann, dass dieser schnellstmöglich geräumt wird. Somit wird also nicht nur die Überlebenschance von am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmern gesichert, sondern auch dazu beigetragen, dass sich Staus schneller wieder auflösen. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer trägt somit die Verantwortung für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.

In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Verkehrsrecht, wie eine Rettungsgasse zu bilden ist und was im Falle des Zuwiderhandelns droht.

Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind also alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.

Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Fährt ein Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrstreifen, muss dieser nach links an den Fahrbahnrand ausweichen. Die Verkehrsteilnehmer auf den übrigen Fahrstreifen weichen dann in Richtung des rechten Fahrbahnrandes aus. Auf dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse also immer im Bereich der mittleren Fahrbahn zu bilden.

Aus aktuellem Anlass muss an dieser Stelle auf die letzte Bundesratssitzung hingewiesen werden. Dort wurde beschlossen, dass die Bußgelder für Verkehrsteilnehmer, welche keine Rettungsgasse bilden oder diese blockieren, angehoben werden. Auf Rettungsgassenverweigerer kommt nun ein Bußgeld von bis zu 240 Euro zu. Wenn durch das Verhalten dieser Verkehrsteilnehmer dann noch eine Gefährdung ausgeht, kann das ein Bußgeld von bis zu 320 Euro und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte daher immer eine wichtige Regel im Kopf behalten:

Im Notfall darf keine Zeit verloren werden, jede Minute kann Leben retten.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Österreich, Slowenien und Tschechien. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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