Lebensversicherer unter Druck - Der Bericht der BILD

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Finanzkraft der Lebensversicherungen in Gefahr

Zahlreiche Lebensversicherer, darunter auch die Barmenia Lebensversicherung, könnten in naher Zukunft in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Das legte jüngst ein Bericht der BILD-Zeitung (Ausgabe vom 22.03.2017, Seite 8) mit dem Titel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“ offen. Danach stehen viele Finanzdienstleister durch das anhaltende Zinstief derart unter Druck, dass Verbraucher um ihre Ersparnis fürchten müssen.

Die Barmenia Lebensversicherung verzeichnete im Jahr 2015 ein Finanzkraft-Minus von 0,14 %. Sollte der Trend anhalten, werden viele Kunden zum Auszahlungszeitpunkt nicht die Geldsumme erhalten, die ihnen versprochen wurde.

Barmenia Lebensversicherung – werden Altverträge eingehalten?

Auf dem europäischen Finanzmarkt herrscht seit etlichen Monaten ein historisch niedriger Zinsstand. Einige Geldhäuser erheben sogar Negativzinsen. Das bekommen auch Finanzdienstleister wie die Barmenia Lebensversicherung zu spüren. Es wird kaum noch Rendite erwirtschaftet.

Vielen Kunden wurden in alten Verträgen jedoch verhältnismäßig hohe Profite versprochen. Wer Ende der 1990er Jahre eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, dem wurde häufig sogar eine Rendite von bis zu 4 % garantiert. Um diese Versprechen zu halten, müssen die Versicherer immer größere Rücklagen bilden. Ob die Finanzkraft der Barmenia Lebensversicherung ausreicht, um diese Aufgabe zu bewältigen, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.

In jedem Fall sinkt der Betrag, den der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit erhält, immer weiter: Weil die Lebensversicherungen keinen Überschuss erwirtschaften, entfällt auch eine Beteiligung der Kunden daran. Für Inhaber einer Lebensversicherung können die nächsten Jahre spannend werden.

Wie reagiert man auf die Schwierigkeiten der Barmenia?

Jahrelang Beiträge gezahlt zu haben und jetzt die eigene Ersparnis in Gefahr zu wissen, verärgert viele Kunden der Barmenia und anderer Dienstleister. Experten raten davon ab, den eigenen Versicherungsvertrag überstürzt zu kündigen. Denn Folge einer Kündigung ist ein Kapitalverlust: Kündigt man den Versicherungsvertrag, zahlt die Lebensversicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert aus. Das ist nur ein Bruchteil der eigentlich angesparten Summe.

Doch es gibt für viele Versicherte eine weitere Möglichkeit: den sogenannten „ewigen“ Widerspruch. Weil zahlreiche Lebensversicherungen bei Vertragsschluss fehlerhafte Dokumente genutzt haben, ist es in diversen Fällen noch heute möglich, das Widerspruchsrecht auszuüben. Der Widerspruch führt zu einer Rückabwicklung des Versicherungsvertrages, bei der dem Kunden nahezu alle eingezahlten Beiträge erstattet werden. Im Regelfall erfolgt der Widerspruch damit verlustlos. Dadurch hat der betroffene Kunde die Möglichkeit, sein Kapital aus der geschwächten Lebensversicherung abzuziehen und effizient und sicher anzulegen.

Wer ist zum Widerspruch berechtigt?

Schätzungen der Verbraucherzentrale zufolge könnten rund 60 % aller Inhaber einer Lebensversicherung das Widerspruchsrecht noch heute ausüben. Strikte Voraussetzung ist, dass die Lebensversicherung bei Vertragsschluss eine fehler- bzw. lückenhafte Widerspruchsbelehrung genutzt hat.

Solch eine Belehrung muss der Versicherer nach geltendem Recht jedem Kunden aushändigen. Damit der Kunde alle wesentlichen Informationen über sein Widerspruchsrecht erkennt und versteht, stellt das Gesetz gewisse Anforderungen an die Deutlichkeit der Widerspruchsbelehrungen. Viele Lebensversicherungen, darunter auch die Barmenia, nutzten jedoch Belehrungen, die unpräzise und schwer verständlich waren, gegebenenfalls sogar gravierende Lücken enthielten.

Laut Rechtsprechung des BGH stellen viele dieser Undeutlichkeiten Fehler dar. Und Fehler führen, so urteilten die Bundesrichter, dazu, dass die Frist des Widerspruchsrechts gar nicht einsetzte. In diesen Fällen besteht das Widerspruchsrecht bis heute fort.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung! 

Ob ein Widerspruch tatsächlich möglich ist, ob er sich lohnt und wie viel Geld gespart wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Überprüfung der eigenen Möglichkeiten ist immer sinnvoll. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Betroffenen deswegen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten begutachten Ihren Versicherungsvertrag und die Finanzlage Ihrer Lebensversicherung und analysieren Ihre Möglichkeiten!

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