Lebensversicherung – Rentenversicherung – Widerspruch lohnt sich

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Widerspruch lohnt sich

So titelte die Süddeutsche Zeitung im Juli 2017 in einem Artikel. Auch lange nach dem Vertragsende sind oft noch tausende Euro Nachschlag drin. Das Thema Widerspruch bzw. Widerruf bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen war damit in der Tagespresse angekommen.

Welche Verträge sind betroffen?

Nachschlag gibt es nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen sondern auch bei Rentenversicherungsverträgen. Mit der Rückabwicklung des Vertrages durch Widerspruch oder Widerruf bzw. auch Rücktritt können die einbezahlten Beiträge und oft auch noch erwirtschaftete Erträge heraus verlangt werden. Das ist in der Regel viel mehr als bei Kündigung des Vertrages.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Mayer & Mayer Rechtsanwälte haben bereits seit vielen Jahren Erfahrung in der Rückabwicklung einer Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gesammelt. So hat schon im Mai 2016 die Badische Zeitung über ein von uns erwirktes erfolgreiches Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen eine Lebensversicherungsgesellschaft berichtet. Wir hatten bereits 2012 Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht. 

Das Gericht entschied, dass der – im Laufe des Verfahrens erklärte – Widerspruch wirksam ist und die Versicherungsgesellschaft die Verträge rückabzuwickeln hat. Die einbezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich einer Nutzungsverzinsung sind nach diesem Urteil (n. rkr.) an unseren Mandanten zurückzuzahlen. Die ganz erheblichen Verluste der Anlagefonds der fondsgebundenen Versicherung konnten somit für den von Mayer & Mayer vertretenen Mandanten neutralisiert werden.

Widerspruch ist auch bei gekündigten Verträgen noch jahrelang möglich

Über den Widerspruch bzw. Widerruf können auch noch viele Jahre nach Vertragsbeendigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zum Teil ganz erhebliche Nachzahlungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden. Das liegt daran, dass viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen oder Verbraucherinformationen enthalten.

Welche Zeiträume sind betroffen?

Sehr häufig treten diese Fehler in den zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen Verträgen auf. Bei Verträgen aus diesem Zeitraum liegen die Chancen besonders hoch, einen Nachschlag noch verlangen zu können.

Aber auch bei Versicherungsverträgen, die vor oder nach diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, lohnt sich aber ein Blick auf die erteilten Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen und den Inhalt der Verbraucherinformationen. Auch hier finden sich häufig Fehler. Die Verträge können dann rückabgewickelt werden.

Was bringt die Rückabwicklung nach Widerspruch?

Sie erhalten zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Rückkaufswert die – z.T. ganz erheblichen – Kosten und Gebühren, welche die Versicherungsgesellschaft dem Vertrag in Abzug gebracht hat. Solche – regelmäßig versteckten – Kosten sind häufig recht hoch ausgefallen. Nach unserer Meinung erhalten Sie auch die Verluste ersetzt, die der Anlagefonds bei fondsgebundenen Verträgen möglicherweise eingefahren hat. Dies bestätigten uns auch das Landgericht Bielefeld und das Landgericht Gießen in gegen die Vienna Life ergangenen Urteilen.

Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder Widerrufs in Ihrem Fall geben wir Ihnen gerne.

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular.

https://www.mayerlaw.de/kontakt/

Oder rufen Sie uns an.


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