Lebensversicherung – Widerspruch schützt vor Verlusten

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Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung noch Jahre später vorhanden

Viele Lebensversicherungen in Deutschland und Europa müssen ihren Kunden widerwillig einen Vorteil einräumen: Tausende Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. Und das, obwohl der Widerspruch eigentlich einer 14-tägigen Frist unterliegt. Denn aufgrund von Fehlern in Vertragsdokumenten setzte die Frist des Widerspruchsrechts nie ein. Noch immer können viele Verbraucher ihrer Lebensversicherung den Widerspruch erklären. Das kann enorme Vorteile haben, vor allem angesichts der finanziellen Situation auf dem Versicherungsmarkt. 

Lebensversicherungen in finanzieller Krise? Verluste für Kunden? 

Für viele Lebensversicherungen ist die Lage angespannt. Die Phase anhaltend niedriger Zinsen führt dazu, dass die Versicherer kaum noch Überschüsse mit ihrer Geldanlage erwirtschaften. Medienberichten zufolge schrieben einige Lebensversicherungen zeitweise negative Bilanzen. Es müssen Rücklagen gebildet werden, das System wankt. 

Das hat höchst wahrscheinlich enorme Auswirkungen auf die Kunden. Wer vor einigen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, glaubte noch an die Sicherheit des Vorsorgeprinzips. Vor etwa 15 Jahren gaben die Finanzdienstleister überhebliche Garantien von teilweise über 7 Prozent Rendite ab. Dass diese Versprechen eingehalten werden, gilt inzwischen als zweifelhaft. Teilweise ist nicht einmal mehr sicher, dass dem Versicherten seine reale Ersparnis – also die Summe aller gezahlten Beiträge – ausgezahlt wird. Recherchen haben in Einzelfällen belegt, dass der Abschluss einer Lebensversicherung ein Verlustgeschäft war. 

Dieser Trend wird aller Voraussicht nach bis auf Weiteres anhalten. Inhaber einer Lebensversicherung sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. 

Ausstieg aus Lebensversicherung mit Widerspruch – ohne Verluste!

Um „das sinkende Schiff“ zu verlassen, haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten. Doch nicht alle dieser Optionen sind vorteilhaft. So zum Beispiel die Kündigung: Zwar führt die Kündigung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Der Kunde erhält im Falle der Kündigung aber nur den sogenannten Rückkaufswert zurück. Das ist ein von der Lebensversicherung je nach Beitragszeitpunkt bemessener Bruchteil der realen Ersparnis. Für den Kunden also ein Verlust. 

Das gleiche gilt für Angebote von Versicherungen zum „vorzeitigen Erhalten der Versicherungssumme“. Vermehrt bieten Lebensversicherungen ihren Kunden einen verfrühten Ausstieg aus der Lebensversicherung an. Der Geldbetrag, den die Versicherung auszuschütten bereit ist, ist meist ebenfalls niedrig und für den Versicherten verlustreich. 

Die einzig sinnvolle Option ist der Widerspruch. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt und der Kunde erhält alle je gezahlten Beiträge verzinst zurück. Im Anschluss an den Widerspruch kann der Kunde über seine gesamte Ersparnis verfügen und diese sicher und effizient anlegen. 

Werdermann | von Rüden verhilft zum Widerspruch – Erstberatung kostenlos

Grundsätzliche Voraussetzung für den „ewigen“ Widerspruch ist der Erhalt einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Zwischen 1994 und 2007 wurden Tausende solcher fehlerhaften Schriftstücke verwendet. Dennoch kommt es stets auf den Einzelfall an. Alle relevanten Umstände müssen genau untersucht werden. Erst dann kann sicher gesagt werden, dass das Widerspruchsrecht noch heute besteht und dass sich der Widerspruch auch lohnt. 

Sie haben in besagtem Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen? Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte begutachten Ihren Versicherungsvertrag und geben Ihnen eine professionelle Einschätzung über Ihre Möglichkeiten und Risiken! 

Weitere Informationen auf unserer Homepage, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


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