Lebensversicherungen der Allianz – Widerspruchsrecht besteht fort

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Endlich richtig vorsorgen: Unrentable Verträge jetzt ablösen und wirtschaftlich investieren!

Verbrauchern, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Verträgen.

Versicherungsunternehmen wie die Allianz haben Verbraucher in den fraglichen Jahren nämlich tausendfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt und diesen damit die Tür für einen Ausstieg nach Ablauf der Widerspruchsfrist geöffnet.

Im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 wurden Lebensversicherungen nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Dabei erhält der Verbraucher wichtige Vertragunterlagen erst nach Abschluss des Vertrags. Bei der Belehrung über das Widerspruchsrecht unterliefen den Versicherungsunternehmen aber offenbar zahlreiche Fehler. Bei vermehrt auftretenden Fehlern kann die Widerrufsbelehrung im Einzelfall ungültig sein. Das hat der BGH bereits mehrfach entschieden.

Die 30-tägige Widerspruchsfrist beginnt dann nicht zu laufen, es entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht. So können Verbraucher noch heute von ihrem fortbestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch machen und sich ohne Verluste von ihren Verträgen trennen.

Widersprechen Sie jetzt Ihrem Vertrag bei der Allianz!

Der Allianz sind Fehler bei der Belehrung von Versicherungsnehmern unterlaufen. Eine Prüfung der Verträge auf Fortbestand des Widerspruchsrechts lohnt sich daher in jedem Fall. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler der Verträge der Allianz dar.

Allianz belehrt nicht vollständig über Beginn der Widerspruchsfrist

In den Belehrungen zu den Lebensversicherungen heißt es häufig, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt „aller Unterlagen“ ab. Hier wäre eine vollständige Darstellung der Unterlagen erforderlich gewesen, diese erfolgt aber nicht. Die Belehrung ist damit unvollständig. Der Versicherungsnehmer kann nicht ohne weiteres erkennen, wann die Frist für seinen Widerspruch tatsächlich zu laufen beginnt.

Ihr Widerspruch in Expertenhand – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Als im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrene Kanzlei vertreten wir deutschlandweit Verbraucherinteressen und haben schon zahlreichen Versicherungsnehmern einen attraktiven Ausstieg ermöglichen können.

Als Versicherungsnehmer der Allianz sollten Sie in jedem Fall eine Überprüfung Ihres Vertrags veranlassen.

Bei Werdermann | von Rüden profitieren Sie dabei von langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir sind sicher, einen an Ihren individuellen Bedürfnissen orientierten Weg aus Ihrer Lebensversicherung finden zu können.

Unsere Experten bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Danach werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Ausstieg und sorgen Sie endlich wirtschaftlich vor!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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