Lebensversicherungen der AXA – jetzt Widerspruchsrecht nutzen!

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Viele Versicherungsnehmer der AXA können Ihre unrentablen Lebensversicherungsverträge heute ablösen!

Versicherer wie die AXA versprachen Verbrauchern hohe Renditen aus ihren Lebensversicherungsverträgen – diese blieben jedoch wegen niedriger Zinsen und Einbrüchen am Finanzmarkt regelmäßig aus. Die Verträge wurden für viele Verbraucher zum Verlustgeschäft, da die zu zahlenden Beiträge sich auch bei schlechter Entwicklung der Versicherung nicht veränderten. Eine Kündigung des Vertrags ist indes keine finanziell sinnvolle Option, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe, der sogenannte „Rückkaufswert“ zu gering ist.

Hintergrund des fortdauernden Widerspruchsrechts sind Nachlässigkeiten der Rechtsabteilungen von Versicherungsunternehmen wir der Provinzial. Zwischen 1994 und 2007 wurden Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Darlehensnehmer erhalten nach diesem Modell viele wichtige Unterlagen und Vertragsinformationen erst nach Unterzeichnung des Vertrags. Den Versicherern unterliefen reihenweise Fehler bei der Erstellung der Widerspruchsbelehrungen. Im Einzelfall kann bei Ungültigkeit der Belehrungen ein „ewiges“ Widerspruchsrecht entstehen. Ganz zum Vorteil des Kunden, der seinen Vertrag dann problemlos ablösen kann.

Auch Verträge der AXA enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen!

Lebensversicherungsverträge der AXA enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Es ist daher möglich, dass auch Ihr Vertrag mit der Versicherung heute ablösbar ist. Sie sollten daher eine professionelle Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen nicht vollständig benannt.

In den Verträgen der AXA heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. Diese Belehrung ist nicht vollständig, da der Versicherungsnehmer nicht erkennen kann, welche Unterlagen ihm für den Beginn der Frist überlassen werden müssen. Weder der Erhalt des Versicherungsscheins, noch der Versicherungsbedingungen reicht nämlich für den Fristbeginn aus.

Eine unvollständige Belehrung kann wohl kaum gültig sein.

Kein eindeutiger Hinweis auf Formerfordernis in Formularen der AXA

In vielen Formularen findet sich der folgende Satz: „Sie können dem Versicherungsvertrag ... schriftlich widersprechen. ... Eine Erklärung in Textform z. B. per Fax oder E-Mail mit Angabe Ihres Namens genügt.“ Hier wird der Versicherungsnehmer nicht unmissverständlich darüber belehrt, dass für die Ausübung seines Widerspruchsrechts Textform ausreicht. Vielmehr werden die Begriffe „schriftlich“ und „Textform“ in verwirrender Art und Weise zusammen gebraucht, sodass de Verbraucher angehalten ist, selbstständig zu schlussfolgern in welcher Form er seinen Widerspruch zu erheben hat.

Ihr Widerspruch durch unsere Experten – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Als im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrene Kanzlei vertreten wir deutschlandweit Verbraucherinteressen und haben schon zahlreichen Versicherungsnehmern einen attraktiven Aussteig aus lästigen Lebensversicherungen ermöglichen können. Für Versicherungsnehmer der AXA lohnt sich eine Überprüfung der Vertragsunterlagen in jedem Fall. Auch wenn der dargestellte Fehler nicht vorliegen sollte.

Bei Werdermann | von Rüden profitieren Sie von langjähriger Erfahrung. Wir sind sicher, einen an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiertes Ergebnis erzielen zu können. Ein erfolgreicher Widerspruch steht und fällt auch mit einem professionellen Vorgehen gegenüber Ihrem Versicherer. Daher ist von einem eigenmächtigen Vorgehen dringend abzuraten.

Unsere Experten bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Danach werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Ausstieg und sorgen Sie endlich wirtschaftlich vor!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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