Lebensversicherungen der CapitalLeben – Widerspruchsrecht ausüben und aussteigen!

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Lebensversicherungen der CapitalLeben – Widerspruchsrecht ausüben und aussteigen! Verträge können wegen fehlerhafter Belehrungen vielfach abgelöst werden

Vielen Verbrauchern eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Lebensversicherungsverträgen.

Versicherungsunternehmen wie die CapitalLeben haben Verbraucher zwischen 1994 und 2007 tausendfach fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt und diesen damit die Möglichkeit eines späten Aussteigs verschafft. Der Vertragsschluss, der nach dem sogenannten Policenmodell erfolgte, stellte die Versicherer offenbar vor ungekannte Herausforderungen – die Widerspruchsbelehrungen enthalten vielfach Fehler, die zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung führen können.

Die 30-tägige Widerspruchsfrist beginnt bei Ungültigkeit einer Belehrung nicht zu laufen und so können Verbraucher noch heute von ihrem fortbestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Viele Lebensversicherungen haben sich nicht den Vorstellungen der Verbraucher entsprechend entwickelt. So blieben die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen vielfach aus. Gleichzeitig veränderten sich die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge nicht – die Lebensversicherungen wurden zur finanziellen Belastung. Eine Kündigung ist dabei aber keine Option, da der vom Versicherer zurückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, aufgrund der schlechten Performance der Versicherung zu gering wäre.

Im Falle eines Widerspruchs sind dem Versicherungsnehmer jedoch fast alle geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. Lediglich eine Verwaltungsgebühr und einen Risikoanteil darf der Versicherer einbehalten. So ist ein Ausstieg ohne Verluste möglich!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen auch bei der CapitalLeben

Auch die CapitalLeben gab fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen aus. Im Folgenden stellen wir beispielhaft zwei Fehler der Belehrungen der CapitalLeben dar. Versicherungsnehmer, die entsprechende Fehler in ihren Unterlagen finden, sollten eine professionelle Prüfung ihres Vertrags veranlassen.

Unvollständige Belehrung zur Widerspruchsfrist

Die CapitalLeben belehrt zwar über Beginn und Dauer der Widerspruchsfrist. Der Vollständigkeit halber hätte jedoch noch darauf hingewiesen werden müssen, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs für die Fristwahrung genügt. Dieser Hinweis ist für das richtige Verständnis des Verbrauchers erforderlich und kann daher nicht entbehrlich sein.

Falscher Hinweis auf Schriftformerfordernis

Nach geltendem Recht ist für die Ausübung des Widerspruchsrechts keine Schriftform mehr erforderlich, es genügt Textform. Das stellt eine Erleichterung des Rechtsverkehrs dar. Die CapitalLeben gibt jedoch Schriftform als Form für den Widerspruch vor. Die Belehrung ist damit an dieser Stelle falsch.

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Unsere Kanzlei berät deutschlandweit Verbraucher, die durch den Abschluss einer Lebensversicherung finanzielle Nachteile zu verbuchen hatten. Wir sind sicher, für Sie einen schnellen und unkomplizierten Weg aus Ihrem unattraktiven Vertrag finden zu können. Bei Vorliegen eines der oben dargestellten Fehler in Ihren Unterlagen, haben Sie einen ersten Anhaltspunkt für einen erfolgreichen Widerspruch. Sie sollten dann umgehend unsere Experten konsultieren. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage wird Ihnen mitgeteilt werden ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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