Lebensversicherungen – nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht!

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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung

„Die derzeitige Niedrigzinspolitik der EZB und wirtschaftliche sowie politische Ereignisse, insbesondere das Gerangel um den Brexit, verunsichern zu Recht viele Versicherungsnehmer. Während im Jahr 2006 auf Lebensversicherungsverträge noch ein Garantiezins in Höhe von 2,75 % gewährt wurde, liegt dieser aktuell bei gerade einmal 0,9 %. 

Dies ist nicht einmal kostendeckend und bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass dieser im schlimmsten Falle unter dem Strich sogar „draufzahlt“, da er aus dem Versicherungsvertrag weniger erwirtschaftet, als er einbezahlt. So hätten sich die Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge nicht vorgestellt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. 

Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer nun?

„Das grundsätzliche Bestreben des Versicherungsnehmers besteht darin, den Versicherungsvertrag zu beenden. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass die wohl verbreitetste Möglichkeit der Kündigung nicht immer die beste Möglichkeit ist. 

Bei der Kündigung des Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer nämlich nur den Rückkaufswert ausgezahlt – dieser liegt deutlich unter den bislang geleisteten Einzahlungen und stellt somit einen erheblichen Verlust dar“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger weiter.

Was ist Versicherungsnehmern deshalb zu raten? 

Die finanziell weitaus attraktivere Variante zur Beendigung des Versicherungsvertrags besteht deshalb in der Erklärung des Widerspruchs und der damit verbundenen Rückabwicklung. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern und hat diese bereits erfolgreich gegen unterschiedliche Versicherungsgesellschaften vertreten. In einem aktuell gegen die Liberty Europe erklärten Widerspruch konnte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für einen betroffenen Versicherungsnehmer einen erheblichen Mehrerlös erwirken. 

„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern deshalb angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, da die Versicherungsnehmer so die Möglichkeit auf einen erheblichen Mehrerlös erhalten. Es ist ein Mehrerlös von bis zu 50 % im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert möglich“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter. 

Betroffene Versicherungsnehmer können unter 

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/ 

bzw. per E-Mail Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.


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