Leivtec XV3 Fehlmessungen möglich! Gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens

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Das Messgerät Leivtec XV3 ist eines von vielen mobilen Messgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung. Das Messgerät arbeitet mittels eines Infrarot Messstrahls.

So wie jedes zur staatlichen Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen eingesetztes Messgerät ist auch dieses von der PTB, der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, zugelassen und gilt vom Grundsatz her als standardisiertes Messverfahren.

Das standardisierte Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, nach dessen Ausgestaltung unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind, BGH, Beschl. v. 30.10.1997, Az. 4 StR 24/97. Es gilt als antizipiertes Sachverständigengutachten.

Der Betroffene kann dieser Wirkung nur dadurch entgegentreten, in dem er konkrete Anhaltspunkte für Messfehler und/oder Fehlfunktionen vorträgt. Häufig gelingt dies nicht.

Wenngleich es von Seiten der Behörden, der Gerichte und der Zulassungsbehörde gerne so verkauft wird: Auch dieses Messgerät ist nicht unfehlbar. Sachverständige haben in diversen Versuchen herausgefunden und festgestellt, dass es bei Verwendung des Messgerätes zu erheblichen Fehlmessungen kommen kann.

In einer am 12.03.2021 veröffentlichten Stellungnahme der PTB heißt es jetzt auszugsweise:

„Am 09.03.2021 erlangte die PTB nun Kenntnis über weitere Versuche von Sachverständigen, die zeigen, dass es darüber hinaus spezielle Szenarien gibt, bei denen es auch unter den Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann.“https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.31/PTB_Stellungnahme_XV3_Zwischennachricht_2.pdf

Aus Sicht der Verteidigung bedeutet dies, dass in allen derzeit noch laufenden Verfahren unmittelbar auf eine Einstellung hingewirkt werden sollte. Die Erfolgsaussichten dürften derzeit besser sein denn je.

Nach ersten Erfahrungswerten werden die Verfahren eingestellt.


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