LG Berlin: Kreditwiderruf kostet DKB über € 30.000

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Mit Urteil vom 25.07.2016 (Az.: 37 O 353/15) hat das Landgericht Berlin in einem von uns geführten Verfahren die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs gegen die DKB festgestellt. Die Rückabwicklung des Darlehens kostet die DKB insgesamt € 34.600,-.

Wirksamer Widerruf

Das Landgericht hat zunächst die Wirksamkeit des Widerrufs festgestellt. Denn die Widerrufsbelehrung der DKB ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin fehlerhaft. In den Urteilen des BGH vom 12.07.2016 sieht das Landgericht eine Bestätigung dafür, dass der von den Banken erhobene Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs nicht durchgreift.

Rückabwicklung des Darlehens kostet die Bank über € 30.000

Die aufgrund des wirksamen Widerrufs vorzunehmende Rückabwicklung kostet die Bank insgesamt ca. € 34.600,-. Denn ohne den Widerruf hätten unsere Mandanten der Bank zum Zeitpunkt des Urteils noch € 169.560,32 geschuldet. Nach der Ansicht des Gerichts stehen der Bank aufgrund des Widerrufs jedoch nur noch € 153.673,07 zu. Die Bank muss neben der Zahlung von Nutzungsersatz auch alle nach dem Widerruf erbrachten Leistungen zurückerstatten. Einen Anspruch auf Zinsen hat die Bank nach dem Widerruf somit nicht mehr. Damit geht auch in diesem Verfahren die Verfahrensdauer voll zu Lasten der Bank. Darüber hinaus muss die Bank bei der vorzeitigen Ablösung des Darlehens auf ein Vorfälligkeitsentgelt i.H.v. ca. € 18.700,- verzichten.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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