LG Dortmund: Anleger der BWF-Stiftung erhält 80.000 Euro Schadensersatz

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Das Landgericht Dortmund hat am 10. Februar 2017 einen Vermittler der BWF-Stiftung zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 80.000 Euro verurteilt (Az.: 3 O 140/16). Das Gericht begründete die Entscheidung mit der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über das Anlagemodell als verbotenes Einlagengeschäft. Das Landgericht Dortmund wies daraufhin, dass ein Vermittler unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG eigenständig feststellen muss, dass dem Anlagemodell der BWF-Stiftung die erforderliche Erlaubnis fehlte. Über diesen Gesetzesverstoß hätten Kunden aufgeklärt werden müssen.

Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger mit der Prämisse, das gekaufte Gold aufzubewahren und zu einem beliebigen Zeitpunkt – unabhängig vom aktuellen Goldpreis – wieder zum erworbenen Preis abzukaufen. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Anordnung konnte der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), nicht nachkommen und meldete kurzerhand die Insolvenz an. Seit dem 9. Juni 2016 läuft der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6.000 Anleger sollen getäuscht worden sein und damit stehen auch 50 Mio. Euro Investitionsgelder auf dem Spiel. Den mutmaßlichen Drahtziehern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnte hohe Verlusten bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können sich im Zuge einer fehlerhaften Beratung ergeben haben.

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