LG Freiburg: "Tipico" muss Spieler alle Verluste im Online Casino zurückzahlen

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Freiburg im Breisgau mit Urteil vom 13.10.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter "Tipico" aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hat, verurteilt.    

In der Zeit von Februar 2019 bis Juli 2020 hatte der Kläger im Online-Casino auf der Seite "tipico" unter Berücksichtigung von Gewinnen 12.839,69 € bei Online-Glücksspielen in Form von virtuellen Spielautomaten (sog. "Slots") verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht. 

Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar. Insbesondere sei das Gewerbe oder der Berufszweig des „professionellen Spielers“ jedenfalls im Bereich des Glücksspiels nicht anzuerkennen, da eine dauerhafte Gewinnerzielung hier ausgeschlossen sei.

Des Weiteren erkannte das Gericht dem Kläger einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch zu, da das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Tipico verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über keine deutsche Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Ob und wann Tipico von deutschen Behörden eine Sportwettenkonzession erteilt wurde bzw. hätte erteilt werden müssen, sei unerheblich. Tipico könne sich auch nicht auf eine angebliche Duldung der von ihr angebotenen Online-Glücksspiele durch deutsche Behörden berufen.

Dieses Verbot verstoße auch nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit.

Dem Rückforderungsanspruch könne auch nicht entgegengehalten werden, dass sich der Kläger selbst ggfls. gesetzeswidrig verhalten hätte.

Wörtlich heißt es hierzu u. a.:

"Zwar mag es zutreffen, dass der Kläger bei der Durchführung einer Internetrecherche auf Diskussionen über die Legalität der Online-Glücksspiele der Beklagten gestoßen wäre, die bei ihm entsprechende Zweifel hätten wecken können. Die unterlassene Durchführung dieser Recherchen war jedoch nicht leichtfertig. Denn aufgrund des Online-Angebots der Beklagten, das offenbar den Eindruck der Legalität erweckte, musste sich dem Kläger als juristischem Laien die Illegalität dieses Angebots jedenfalls nicht aufdrängen (...). Dass der Kläger oft und bei verschiedenen Anbietern spielte, ändert daran nichts. (...) Die Beklagte argumentiert in diesem Punkt zudem widersprüchlich, da sie sich einerseits auf die angebliche Legalität ihrer Online-Glücksspiele beruft, andererseits aber dem Kläger eine vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung klarer gesetzlichen Vorschriften vorwirft (...)."

Weiter heißt es:

"Außerdem ist die Beklagte angesichts ihres eigenen gesetzwidrigen Handelns schon nicht vorrangig schutzwürdig, zumal sie selbst den Weg zur Teilnahme an dem Online-Glücksspiel eröffnet hat, der Kläger sich den Zugang nicht etwa erschlichen hat und er im Übrigen auch bereit ist, sich die Gewinne anrechnen zu lassen (...)."


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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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