LG Fulda: Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Touareg leisten

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Audi AG muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Touareg leisten. Das hat das Landgericht Fulda mit Urteil vom 24. März 2021 entschieden (Az.: 4 O 171/20). Das Urteil hat die Kanzlei Schwering Rechtsanwälte erstritten.

„Die 3-Liter-Dieselmotoren, die u.a. auch im VW Touareg stecken, werden von der VW-Tochter Audi entwickelt und hergestellt. Als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung steht die Audi AG in der Haftung“, erklärt Rechtanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den VW Touareg 3,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 896 im August 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Der Touareg ist noch nach der Abgasnorm Euro 4 zugelassen. Doch auch hier waren unzulässige Abschalteinrichtungen schon ein Thema. So ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code 23X6 auch einen Rückruf für den VW Touareg des Klägers an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Der Kläger verlangte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Motorsteuerung sei so programmiert, dass sie den Prüfstand erkenne und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß dann eingehalten werden. Im tatsächlichen Fahrbetrieb sei der Stickoxid-Ausstoß jedoch höher.

Das LG Fulda folgte der Argumentation des Klägers. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Dies werde schon durch den entsprechenden Rückruf des KBA deutlich. Audi bestätigte, dass auf Anordnung der Behörde die Motorsteuerung aktualisiert werde und ein Software-Update nach Freigabe durch das KBA aufgespielt werden könne.

Im Ergebnis sei das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung substantiiert dargelegt und von der Audi AG auch nicht widerlegt worden. Der Schaden sei dem Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da davon ausgegangen könnte, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Fulda.

Der Kläger hatte den VW Touareg gebraucht mit einem Kilometerstand von rund 155.500 km zu einem Preis von 9.700 Euro gekauft. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 1.700 Euro für die gefahrenen 21.800 Kilometer verlangen. Unterm Strich erhält der Kläger noch rund 8.000 Euro.

„Die Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum werden in diversen Audi-Modellen, den Porsche-SUVs Macan und Cayenne sowie im VW Touareg verwendet. Das Urteil des LG Fulda ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich auch bei diesen Fahrzeugen Schadenersatzansprüche gut durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema