LG Hamburg: Glücksspielanbieter zu Schadensersatz verurteilt

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Mit dem Landgericht Hamburg verurteilte am 12. Januar 2022 (Aktenzeichen 319 O 85/21) ein weiteres Gericht einen Anbieter illegaler Online-Casinos aus Malta auf Zahlung von Schadensersatz, in diesem Fall auf Zahlung von gut 61.000,00 Euro. Das Glücksspielbusiness boomt deutschlandweit. Durch das Verschieben in den digitalen Raum werden viele neue Nutzer angelockt. Werbevideos sind allgegenwärtig.

Der kämpferische Kunde

Die Beklagte veranstaltete öffentlich Glücksspiele im Internet, darunter auch die klassischen Casinospiele wie Roulette, Black Jack und Slots. Über eine Lizenz der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hamburg verfügte sie nicht.

Der klagende Kunde spielte in dem Zeitraum von 2018 bis 2020 von zuhause aus auf der Internetseite der Beklagten die in Deutschland verbotenen Casinospiele. Hierfür setzte er insgesamt einen Betrag von 127.934,00 Euro ein und erhielt Auszahlungen in Höhe von 66.315,55 Euro. Damit verspielte er einen Betrag von 61.618,45 Euro, den der nun mit seiner Klage zurückforderte.

Gericht: Spielerschutz hat Vorrang

Das Landgericht in Hamburg entschied, dass das Glücksspiel gegen ein gesetzliches Verbot nach Glücksspielstaatsvertrag verstoße und daher nichtig sei. Die Gegenseite konnte dagegen nichts ausrichten. Insbesondere konnte sie nicht beweisen, dass der Kunde wusste, dass das angebotene Online-Glücksspiel illegal gewesen ist. Würde man hier die Beweislast ändern, wären der Fortsetzung der verbotswidrigen Tätigkeit im Internet Tür und Tor geöffnet. Im Ergebnis würde das auf eine Legalisierung durch die Hintertür hinauslaufen. Gerade das aber soll laut Gesetzgeber aufgrund der hohen Manipulationsfähigkeit solcher Spiele und dem herausragenden Suchtpotenzial sowie ihrer Anfälligkeit für eine Nutzung zu Zwecken der Geldwäsche vermieden werden.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Onlineglücksspiel kein rechtsfreier Raum ist und der Verbraucherschutz greift.

Glücksspiel im Internet – hilft die Neuregelung?

Zum 01. Juli 2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Dieser legalisiert das Onlineglücksspiel bundesweit und will gleichzeitig den Gefahren der Spielsucht und des Schwarzmarktes mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Anders als zuvor können jetzt auch Konzessionen für das Anbieten und Vermitteln von Online-Poker und virtuelle Automatenspiele beantragt werden. Um diese Konzession zu erhalten, sind eine ganze Reihe von Hürden zu überwinden, etwa die Sicherstellung des Ausschlusses von minderjährigen oder gesperrten Spielern durch staatliche Sperrdatei oder die Begrenzung auf einen monatlichen Einsatz von 1.000,00 Euro. Ob das reicht, muss sich erst noch herausstellen.

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Sollten auch Sie von derartigen Praktiken im Internet betroffen sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir klären in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin mit unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen, welche rechtlichen Handlungsoptionen Sie haben.

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