OLG Brandenburg: Kreditnehmer von 13.071,19 Euro Rückzahlung befreit

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Geduld zahlt sich aus. So auch im Fall eines Kreditnehmers, der sich wegen Zustellungsfehler auf Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs berufen konnte. Jetzt muss er einer Bank den Kredit von 13.071, 19 Euro nicht mehr zurückzahlen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 29. November 2023 zeigt (Aktenzeichen: 4 U 63/23).

Kreditkündigung 2018

Im Jahr 2015 nahm ein Kunde bei seiner Bank einen Kredit über 28.000 Euro auf, um für seinen Betrieb einen Citroen Jumper zu kaufen. Als er 2018 mit der Ratenzahlung in Verzug geriet, kündigte die Bank den Kredit. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die noch ausstehende Kreditsumme auf 13.071,19 Euro.

Zustellungs-Zirkus um den Vollstreckungsbescheid

Die Bank schickte die Kündigung und einen Mahnbescheid an die im Vertrag angegebene Wohnadresse des Kunden. Diese Adresse änderte sich im Laufe der Zeit. Nachdem die Bank den Anspruch auf ein Inkassounternehmen übertragen hatte, erfuhr diese durch einen Brief des Kunden davon. Im Jahr 2022 erhielt die Firma einen Vollstreckungsbescheid gegen den Kunden, der jedoch an die veraltete Adresse zugestellt wurde.

Kunde legte Einspruch ein

Der Kunde erfuhr Anfang 2023 vom Vollstreckungsbescheid und legte dagegen Einspruch ein, da ihm dieser nie wirksam zugegangen war. Er argumentierte, dass seine Wohnadresse mittlerweile eine andere sei, von der sowohl die Bank als auch die Inkassofirma Kenntnis hatten. Vor dem Landgericht (LG) hatte sein Einspruch keinen Erfolg. Daraufhin ging er vor dem OLG in Berufung mit der Begründung, dass die Zustellung nicht erfolgt und der Darlehensanspruch bereits verjährt sei.

OLG: Zustellungmangel und Verjährung lassen Zahlungspflicht entfallen

Das OLG gab dem Kunden recht. Die Inkasso-Firma habe den Vollstreckungsbescheid nicht richtig zugestellt. Der Kunde konnte nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich seine Wohnanschrift geändert hatte. Dies hatte er bereits der Bank mitgeteilt. Der Rückzahlungsanspruch für das Darlehen war inzwischen verjährt. Der Kunde ist daher nicht verpflichtet, den restlichen Darlehensbetrag zurückzuzahlen.

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