LG Heilbronn: Schadensersatz beim Mercedes Viano 2.2 CDI Euro 5

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Mercedes-Abgasskandal erstreckt sich immer mehr auf Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651. Mit Urteil vom 1. April 2019 verurteilte nun das Landgericht Heilbronn die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz bei einem Mercedes Viano 2.2 CDI (Az.: Kn 8 O 120/18). 

Wie schon das Landgericht Stuttgart stufte auch das LG Heilbronn das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Daimler müsse daher den Mercedes Viano zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, so das LG Heilbronn.

„Durch dieses erneute Urteil wird es für Mercedes im Abgasskandal immer enger, denn die sog. Thermofenster wurden bei zahlreichen Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 verwendet. Zudem hat das Kraftfahrt-Bundesamt kürzlich beim Mercedes GLK 220 CDI eine weitere Abschalteinrichtung entdeckt, die wahrscheinlich unzulässig ist. 

Auch bei dem betroffenen GLK handelt es sich um einen Diesel mit dem Motor OM 651 und der Schadstoffklasse Euro 5“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Landgericht Heilbronn hatte in dem konkreten Fall über die Klage eines Verbrauchers zu entscheiden, der im August 2015 einen Mercedes Viano 2,2 CDI mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 gebraucht gekauft hatte. 

Bei dem Modell findet eine sog. Abgasrückführung statt, d. h. ein Teil des Abgases wird zurück in das Ansaugsystem des Motors geführt und erneut verbrannt. Dadurch sollen Emissionen reduziert werden. Der Haken: In bestimmten Temperaturbereichen wird diese Abgasrückführung zurückgefahren, es werden sog. Thermofenster verwendet. Das Modell ist zwar nicht von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen, dennoch forderte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage hatte Erfolg. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart bewertet auch das LG Heilbronn die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Dem Argument, dass die Thermofenster notwendig seien, um den Motor bei niedrigen Außentemperaturen vor Versottung zu schützen, schloss sich das Gericht nicht an. 

Die Abgasrückführung werde jedenfalls bei Außentemperaturen von 5 Grad deutlich reduziert, wobei unklar sei, bei welchen Temperaturen die Abgasrückführung erstmals in welchem Umfang reduziert werde, so das LG Heilbronn. 

Angesichts der durchschnittlichen Jahrestemperaturen in Europa führe dies dazu, dass die Abgasrückführung nahezu dauerhaft reduziert werde. Dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. 

Daimler muss den Mercedes Viano deshalb zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. 

„Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können durch Abgasmanipulationen geschädigte Mercedes-Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema