LG Hof: Berater haftet für Falschberatung bei Nachrangdarlehen

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Nachrangdarlehen versprechen attraktive Renditen, doch die Risiken sind oft größer als gedacht. Das Landgericht (LG) Hof entschied am 20. September 2024 (Aktenzeichen: 33 O 355/23): Finanzberater, die das Totalverlustrisiko verschweigen, sind schadensersatzpflichtig. Ein Berater muss nun einem Ehepaar 6.600 Euro plus Zinsen zahlen – weil er eine riskante Anlage als sichere Anlage verkauft hat.

Derivest GmbH: Nachrangdarlehen mit hohem Risiko

Die Derivest GmbH bot Nachrangdarlehen für Immobilien- und Unternehmensprojekte an und lockte Anleger mit hohen Zinsen und stabilen Erträgen. Vielen war jedoch nicht bewusst, dass sie im Insolvenzfall erst nach anderen Gläubigern bedient werden – ein hohes Totalverlustrisiko. Durch die Insolvenz von Derivest erlitten zahlreiche Anleger schwere Verluste.

LG Hof: Berater muss auf Totalverlustrisiko hinweisen 

Das LG Hof stellte klar: Finanzberater, die ihre Aufklärungspflicht verletzen, sind schadensersatzpflichtig. Ein Berater wurde verurteilt, einem Ehepaar 6.600 Euro plus Zinsen zu zahlen, weil er ihnen ein Nachrangdarlehen der Derivest GmbH als sicher und renditestark verkauft hatte – ohne ausreichende Hinweise auf das Totalverlustrisiko. Dieses Urteil und ähnliche Entscheidungen, etwa am Landgericht Bayreuth zugunsten einer Derivest-Anlegerin, zeigen: Anleger können bei Falschberatung ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

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