LG Leipzig verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

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Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgerichts Leipzig hat mit Urteil vom 21. Dezember 2022 deutlich gemacht, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 09 O 498/22).

Vor dem LG Leipzig ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Capron Typ T69 / T449 / T738, das die Klägerin im Juni 2016 gebraucht gekauft hat. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5. Sie machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Zeitschaltuhr verbaut sei. Der Timer sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert werde. Damit ist die Abgasreinigung gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Wenn die Abgasreinigung jedoch nach 22 Minuten reduziert wird, führe dies zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes.

Das LG Leipzig folgte der Argumentation der Klägerin. Sie habe hinreichend substantiiert zur Wirkungsweise der Timerfunktion vorgetragen und dargelegt, dass die Abschalteinrichtung auch nicht aus Motorschutzgründen erforderlich ist. Fiat habe den Vorwurf nicht widerlegt, so das Gericht. Denn selbst wenn die Abgasnachbehandlung nicht zwischen Prüfstand und realem Fahrbetrieb unterscheidet, erfolge die Reduzierung der Abgasreinigung doch ersichtlich im Anschluss an das Prüfverfahren. Es sei naheliegend, dass die Abschalteinrichtung bewusst an die Dauer des 20-minütigen Prüfverfahrens anknüpft. Damit stehe sie einer Prüfstandserkennung gleich, machte das Gericht deutlich.

Fiat könne sich auch nicht auf das Vorliegen einer Typengenehmigung berufen. Diese konnte nach Auffassung des Gerichts „nur durch Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber der zuständigen Behörde in Italien“ erlangt werden.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Nach der Rechtsprechung des BGH ist im Abgasskandal auch der sog. kleine Schadenersatz möglich“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und erhält die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erhalten hat. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal





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