Veröffentlicht von:

LG Lüneburg verurteilt Richter wegen verkauften Examensklausuren zu 5 Jahren Haft

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Lüneburg hat mit einem Urteil vom 26.02.2015, Aktenzeichen: 33 KLs 20/14, den ehemalige Referatsleiter im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die zuständige Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Richter, dem laut Anklage Bestechlichkeit, Nötigung und Verrats von Dienstgeheimnissen vorgeworfen wurde, Examenslösungen an Referendare verkauft hat.

Da der Angeklagte im Januar bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, war die Verurteilung selbst keine Überraschung. Der Angeklagte hatte zugegeben, Referendaren Lösungen für das entscheidende Zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft zu haben. Nach Ansicht gerichtlicher Gutachter sei der Angeklagte darüber hinaus auch voll schuldfähig.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Seitens der Verteidigung wurde auf eine Freiheitsstrafe von elf Monaten plädiert. Da der Angeklagte sich bereits seit elf Monaten in Untersuchungshaft befindet, dürfte diese Zeit auf das Urteil angerechnet werden. 

Abgeschlossen dürfte der Fall jedoch immer noch nicht sein, da seitens der niedersächsischen Justiz ca. 2000 Examensklausuren auf Auffälligkeiten überprüft wurden. Bei 15 Absolventen hat sich bereits der Verdacht ergeben, dass diese in ihren Klausuren getäuscht haben. Das Justizministerium hat bereits Verfahren zur Aberkennung eingeleitet. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so werden mit Sicherheit weitere Strafverfahren folgen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema