LG München als Berufungsinstanz verurteilt ADAC Auslands-Krankenversicherung zur Kostenübernahme für Operation

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Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt.

Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung. Im Frühjahr 2020 zog er sich bei einem Aufenthalt in Österreich einen Leistenbruch zu. Dies meldete er der ADAC Auslandskrankenversicherung und vereinbarte zugleich einen Operationstermin vor Ort.

Erst Kostenübernahme, dann Ablehnung durch ADAC

Einen Tag vor der geplanten Operation erklärte die ADAC Auslandskrankenversicherung auch die Kostenübernahme und teilte dies dem Krankenhaus mit.

Zu einem späteren Zeitpunkt wollte der ADAC jedoch die Kostenübernahme widerrufen, ohne dies aber ihrem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Dieser ließ sich daraufhin im guten Glauben operieren. Umso überraschter war er, als sich der ADAC im Anschluss weigerte, die Kosten zu übernehmen.

Hilfe durch Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Urteil des Amtsgerichts München

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses verurteilte daraufhin die ADAC Auslandskrankenversicherung, die zuvor eine Einigung abgelehnt hatte, zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten.

Berufung des ADAC gegen erstinstanzliche Prozessniederlage

Der ADAC akzeptierte das Urteil aber nicht und ging hiergegen in Berufung. Das Landgericht München holte daraufhin ein Gutachten ein, das den Vortrag des Klägers bestätigte. Das Landgericht machte anschließend „kurzen Prozess“. Es räumte keine weitere mündlichen Verhandlung an, sondern wies die Berufung des ADAC im schriftlichen Verfahren zurück und verurteilte die ADAC Auslandskrankenversicherung zur Kostenübernahme

„Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass sowohl das Landgericht als auch das Amtsgericht München unserer Ansicht gefolgt sind und ihm die Kostenerstattung für seinen Krankenhausaufenthalt zugesprochen hat. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.


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