LG Osnabrück: Empfindliche Haftstrafen für erfundene Windparks

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Markt für ökologische Anlagen boomt. Das machen sich viele Anbieter zunutze. Nicht immer regelgerecht, wie die Entscheidung der 2. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück (LG) vom 12. Mai 2022 zeigt: Weil die Anbieter frei erfundene Windenergieprojekte für 10 Millionen Euro verkauft hatten, wurden sie jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

10 Millionen Euro für erlogene Windenergie

Die beiden Hauptangeklagten, ein 32- und ein 65-jähriger Mann aus Niedersachsen, vermarkteten 2017 als Mitglieder des Familienunternehmens „holt holding“ drei Beteiligungen an nicht existierenden Windenergieprojekten und sammelten hierfür bei ausländischen staatlichen Energiegesellschaften rund 10 Millionen Euro ein. Mit erheblicher krimineller Energie wurden Tausende Dokumente gefälscht, darunter etliche Pachtverträge, Flächennutzungspläne und vermeintliche Ausschreibungen von Kommunen. Energiefirmen aus Tschechien, Italien und Schottland fielen auf diesen Betrug herein und erwarben solche Beteiligungen an Windparkprojekten. 

LG Osnabrück: Hohe kriminelle Energie bei den Anbietern

Das Gericht verurteilte die Angeklagten jetzt wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zu  Freiheitsstrafen von zum Teil über 7 Jahren. Auch die helfenden Familienmitglieder müssen wegen Beihilfe zum Betrug für mehrere Jahre in Haft. Bei seiner Strafzumessung berücksichtigte das Landgericht auch eine Mitschuld der betrogenen Energiefirmen. Die Fälschungen der Dokumente seien von „dilettantischer Natur“ gewesen und hätten durch einfaches Nachfragen bei den betroffenen Kommunen entlarvt werden können. Erschwerend für die Verurteilten wirkte sich das Ausmaß der kriminellen Energie etwa durch einen dominanten Internetauftritt der Holding aus, der vermutlich einen erheblichen Vertrauensvorschuss bewirkte. 

JACKWERTH Rechtsanwälte: Verbraucher wehren sich gegen Irreführung mit ethisch-ökologischen Prinzipien  

Auch für Verbraucher ist es oft schwer, die Seriosität von Geldanlagen richtig einzuschätzen. Der Markt bezüglich dieser Produkte ist nicht ausreichend geregelt oder überwacht, einheitliche Standards sind noch nicht etabliert. Derzeit wendet man in der Branche zur Bewertung der Nachhaltigkeit sogenannte ESG-Kriterien an. Die Abkürzung steht für Environment, Social, Governance, übersetzt sind das Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Wenn auch Sie im Besitz eines ökologisch motivierten Investments sind und an den ESG-Prinzipien oder der versprochenen Rendite Ihrer Anlage zweifeln, prüfen wir gerne Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie mit der Fachanwältin der  der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ein kostenfreies Erstgespräch. Sie erreichen uns:   

     • telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder 

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder 

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.


Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema