Liegen belegen – rechtlich richtig!

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Ich möchte mit einem rechtlichen Irrtum aufräumen – viele Menschen denken, wenn sie ihr Handtuch auf eine Liege im Hotel am Pool oder auf einem Kreuzfahrtschiff auf dem Pooldeck oder am Pool oder im FKK-Bereich ausbreiten, dass ihnen diese Liege bis zum Ende des Tages, also bis sie das Handtuch wegnehmen, auch gehört!

Haben diese Menschen Recht? 

Nein, diese Menschen haben nicht Recht, denn durch das Ausbreiten des Handtuchs auf einer Liege entfaltet sich kein automatisches Besitzrecht! Das Handtuch kann also jeder Gast oder der Hotelmitarbeiter bzw. Hoteleigentümer oder Bademeister einfach ohne Konsequenzen wegnehmen.

Da der Hoteleigentümer das Hausrecht hat, kann er jedoch entscheiden, ob derjenige, der das Handtuch ausgebreitet hat, dort liegen darf oder derjenige, der das Handtuch weggenommen und sich stattdessen auf die Liege gelegt hat.

Das liegt aber allein daran, dass er – oder seine Mitarbeiter – das Hausrecht ausüben!

Vorsicht ist auch geboten, wenn man einfach eine Liege abräumt und sich dort Sachen wie eine Kamera, ein Handy, eine wertvolle Uhr befinden oder gar zerbrechliche Sachen wie eine Sonnenbrille, ein Fernglas oder Ähnliches befinden. Gehen diese zu Bruch, dann haftet der Liegenabräumer!

Aber warum belegen Menschen überhaupt Liegen? Meistens sind in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff zu wenig Liegen vorhanden! Ist dies jedoch ein Urlaubsmangel? Kann ich eine Entschädigung verlangen oder doch wieder das Recht auf eine Liege?

Nein, leider ist das kein Reisemangel!

Ein Hotel muss nur dann ausreichend Liegen vorhalten oder es ist ein Schadensersatz zu zahlen, wenn es dies zugesichert hat oder ein krasses Missverhältnis vorliegt (z. B.: 3.000 Betten, aber nur 100 Liegen).

In diesem Sinne – schaut Euch nochmal das Video an – mehr auch auf meinem Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UCQyFlq3svVqQUAxkSjynSNg

...auf einen entspannten Urlaub! 


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