Schnelle Scheidung? Wichtige Tipps, wie es geht und Fehler, die man nicht machen sollte!

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Es gibt viele Gründe, warum ein Ehepartner schnell von dem anderen Ehepartner geschieden werden will. 

Daher sollte man – für eine schnelle Scheidung – folgende Tipps berücksichtigen.

Grundsätzlich sollte man zunächst die Grundlagen für eine Scheidung kennen:

Beide Eheleute müssen mindestens 1 Jahr von Tisch und Bett getrennt leben. Das nennt man das sogenannte Trennungsjahr.

Dieses ist die Grundvoraussetzung für eine Scheidung.

Grundsätzlich sind auch Härtefallscheidungen möglich, hier sind die Voraussetzungen jedoch so hoch, dass es sehr schwierig ist, dass diese überhaupt erfolgreich durchgesetzt werden können.

Zu den einzelnen Voraussetzungen erfolgt ein extra Rechtstipp.

Wir raten dazu, dass Sie unbedingt das Trennungsjahr dazu nutzen sollten, die erforderlichen Unterlagen zusammenzusammeln, also

Heiratsurkunde

Auszug aus dem Heiratsregister

(beides i.d.R. im Stammbuch)

Geburtsurkunde der Kinder

Personalausweis oder Pass

Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsnummer für den Versorgungsausgleich

ggf. Notarvertrag

Zudem müssen Sie unbedingt die Adresse des anderen Ehepartners kennen bzw. ermitteln, damit die Scheidung auch zugestellt werden kann.

Haben Sie zudem das Trennungsdatum fixiert?

Wenn nicht, sollten Sie dieses nachholen, damit es nicht während des Verfahrens zu bösen Überraschungen kommt, die ggf. zu einer Rücknahme der Scheidung führen können. Dies kostet Sie nur unnötig Geld und vor allem auch Nerven. Die neue Scheidung kann dann erst nach Ablauf des dann festgestellten Trennungsjahres erfolgen. Unterhaltsverpflichtete müssen dann sogar noch länger Unterhalt zahlen, da die Unterhaltspflicht des Trennungsunterhaltes erst mit Rechtskraft der Scheidung endet.

Leben Sie wirklich getrennt von Tisch und Bett?

Nur, wenn Sie 1 Jahr getrennt von Tisch und Bett gelebt haben, kann die Scheidung eingereicht werden.

Haben Sie nun noch Konten zusammen oder aber haben noch gemeinsam gekocht oder gegessen, haben für den anderen eingekauft und die Wäsche gewaschen, dann kann es sein, dass das Trennungsjahr noch gar nicht abgelaufen ist.

Auch dann müsste eine bereits eingereichte Scheidung zurückgenommen werden.

Reichen Sie dann alle notwendigen Unterlagen ein, auch den Fragebogen für den Versorgungsausgleich.

Wie Sie diesen ausfüllen und was das ist, sehen Sie hier https://www.youtube.com/watch?v=SfN6h-MsXiU bzw. https://www.youtube.com/watch?v=AwRPeIExRaE

und lesen Sie in einem weiteren Rechtstipp.

Für weitere Tipps sehen Sie sich das verlinkte Video an.

Hier gehen wir noch kurz auf die Vor- und Nachteile eines Verbundverfahrens ein.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio

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