Lignum Sachwert Edelholz AG: Noch vor Verjährung Schadensersatz einklagen! Anwälte informieren

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Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG seien darauf hingewiesen, dass zum Jahresende 2019 Verjährung einzutreten droht aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB und Anleger aber noch vor dem Jahresende Klagen z. B. gegen die Vermittler der Anlage einreichen können, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Da Lignum im Jahr 2016 Insolvenz anmelden musste, droht die Gefahr, dass Gerichte sagen, dass die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis beim Anleger seit dem Jahr 2016 vorlag und somit zum 31.12.2019 Verjährung eintreten wird z. B. wegen Ansprüchen aus Vermittler-Beraterhaftung. 

Da alleine im Insolvenzverfahren die Insolvenzquote wohl leider niedrig ausfallen wird, wohl eher im unteren einstelligen Bereich, stellt die Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche eine echte Option für Anleger dar, vor allem für rechtsschutzversicherte Anleger.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg möchten daher darauf hinweisen, dass ein Anlageberater oder -Vermittler immer einer anleger- und objektgerechte Beratung schuldet und ein Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen kann, sofern die Beratung nicht diesen gesetzlichen Vorgaben entsprach. 

In diesen Fällen kann der Anleger seinen vollen Schaden, also in der Regel die Beteiligungssumme abzüglich erhaltener Ausschüttungen, beim Vermittler als Schaden geltend machen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben in vielen Fällen Ansätze für eine Falschberatung durch die Lignum-Vermittler gefunden. 

In vielen Fällen wurde vom Berater/Vermittler die Anlage den Anlegern als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorg geeignet sein sollte, geschildert, obwohl sie das nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht war.

In diversen Fällen wurden Anleger von den Vermittlern der Lignum-Anlage auch mit einem angeblichen Sicherheitenkonzept geworben, das die Anleger vor hohen Verlusten schützen sollte. 

Hierbei sollten Anleger teilweise im Insolvenzfall wenigstens durch den Baumbestand abgesichert sein, dabei gibt es aber inzwischen erhebliche Zweifel, ob das Sicherheitenkonzept wirksam eingreifen konnte, denn diverse Besonderheiten in Bulgarien wurden teilweise nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht ausreichend beachtet, so ist schon fraglich, um die Zahlung für die Bestellung der Sicherheiten ordnungsgemäß erfolgt war.

Auch wurde diversen Anlegern, wie Dr. Späth & Partner herausfinden konnten, die Anlage vermittelt, als sich der Holzpreis auf einem Höchststand befand und es wurde mit stetig steigenden Holzpreisen kalkuliert, was ebenfalls Zweifel an der Plausibilität des Geschäftsmodells wecken musste.

Teilweise wurde auch z. B. auf Wechselkursrisiken nicht hingewiesen oder die bisher fehlende Erfahrung des Anbieters Lignum nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch waren die übergebenen Prospekte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner teilweise fehler- oder lückenhaft, so wurde teilweise auch hierin z. B. nicht auf das Totalverlustrisiko oder weitere Risiken der Beteiligung hingewiesen. 

Anleger haben also in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, diverse Ansatzpunkte und gute Chancen, um gegen die Vermittler erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. 

Doch Achtung:

Anleger sollen nochmals auf die zum Jahresende 2019 drohende Verjährung hingewiesen werden, dann drohen eventuelle Schadensersatzansprüche z. B. gegen die Vermittler endgültig zu verjähren.

Eile ist also geboten, vor allem rechtsschutzversicherte Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner handeln und berücksichtigen, dass die Rechtsschutzversicherungen teilweise auch 2-4 Wochen für die Bearbeitung des Falles benötigen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch oftmals die Kosten für ein die Verjährung hemmendes Klageverfahren, wie Dr. Späth & Partner inzwischen bestätigen können und Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers.

Dabei sollten betroffene Lignum-Anleger auch berücksichtigen, dass in diversen Fällen Verjährung einzutreten droht, und zwar aufgrund der Vorschriften §§ 195, 199 BGB.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB umgehend vor Verjährungseintritt handeln.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig für geschädigte Anleger tätig sind.


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