LKW-Kartell: Geschädigte machen mobil und prüfen Prozessfinanzierung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem die EU-Kommission im Sommer 2016 gegen die vier großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco und DAF eine Rekordstrafe von fast 3 Milliarden Euro verhängt hatte wegen des Vorwurfs der Bildung eines Kartells, kommt nun Bewegung in die Sache.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbH ist seitdem von diversen Speditionen aus ganz Deutschland kontaktiert worden, um mit der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche beauftragt zu werden. Nach einer ersten Einschätzung von Dr. Späth & Partner könnte sich der Schaden auf ca. 15-20 % des Kaufpreises des jeweiligen LKWs belaufen.

Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis für einen Lkw zwischen 80.000-100.000,- € könnte somit der Schaden pro Lkw bei ca. 12.000-15.000,- € liegen. Außerdem ist laut Dr. Späth & Partner zu beachten, dass viele Speditionen mehrere Lkw kauften, nämlich bis zu 20, sodass sich die Schäden teilweise potenzieren und in die Hunderttausende gehen können.

Der relevante Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können, liegt dabei bei Käufen zwischen 1997 und 2011, wobei Geschädigte darauf hingewiesen werden sollten, dass in diversen Fällen, die immer im Einzelfall geprüft werden müssen, bereits in einigen Wochen Verjährung einzutreten droht, sodass sich eine schnelle Prüfung/ein schnelles Handeln empfiehlt.

Dr. Späth & Partner ist es dabei gelungen, 2 renommierte Sachverständigenbüros aus Hamburg und Dresden zur Zusammenarbeit zu bewegen, die den Schaden, der entstanden ist, berechnen können. Denn nur, wer seinen Schaden konkret berechnen kann, hat auch entsprechende Chancen auf Schadensersatz, hier müssen noch weitere Faktoren wie z. B. Kosten für Darlehen, entgangene Zinsen, etc. berücksichtigt werden.

Außerdem arbeiten Dr. Späth & Partner mit 2 renommierten Prozesskostenfinanzierern zusammen, die sich bereit erklärt haben (vorbehaltlich der Prüfung im Einzelfall), Schäden, die durch das LKW-Kartell entstanden sind, zu finanzieren.

Dafür müssen im Erfolgsfall die Geschädigten einen Teil des erstrittenen Betrags an den Prozessfinanzierer abgeben, in der Regel Beträge zwischen 20-30 % des erstrittenen Betrages, aber nur im Erfolgsfall.

Der große Vorteil für Geschädigte ist der, dass hier vollkommen ohne Risiko geklagt werden kann, denn nur im Erfolgsfall müssen prozentual vom erzielten Schadensersatzbetrag anteilig die Gebühren abgegeben werden, ansonsten entstehen keine Kosten.

Zunächst soll aber von Dr. Späth & Partner für die Geschädigten versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden ohne langwieriges Klageverfahren.

Betroffene bzw. Geschädigte des Lkw-Kartells können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Seit dem Jahr 2002, und somit seit 14 Jahren, sind Dr. Späth & Partner überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertreten hierbei bundesweit Geschädigte.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten