LKW-Kartell: Prozessfinanzierung komplett ohne Kosten! Möglichkeiten ab 50 LKWs! Anwälte informieren

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In Sachen LKW-Kartell haben sich inzwischen ca. 200 geschädigte Unternehmen bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB gemeldet, die gegen die Kartellanten ihre Schäden einfordern wollen, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ca. 15 % pro LKW, was bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Preis von ca. 85.000,- € pro LKW der Schaden pro LKW bei ca. 10.000,--12.000,- € liegen könnte.

Doch viele Unternehmen scheuen die hohen Kosten eines Vorgehens gegen die Kartellanten.

Der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist es dabei inzwischen gelungen, mehrere Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit zu bewegen, wobei Geschädigten mit mehr als 50 LKWs überhaupt keine Kosten entstehen werden, vor allem auch keine Gutachterkosten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu:

„Interessant für die betroffenen Unternehmen ist dabei, dass ab 50 LKWs überhaupt keine Kosten entstehen, d. h., auch keine Kosten für ein Gutachten. Denn Betroffenen muss klar sein, dass ein wettbewerbsökonomisches Gutachten eines hoch qualifizierten Wettbewerbsökonomen sehr sinnvoll ist zur Schadensbemessung, ebenso wie in der 2. Stufe eine Begutachtung auf der jeweiligen Firmenebene. Alleine das wettbewerbsökonomische Gutachten schlägt dabei mit ca. 100.000,- 300.000,- € zu Buche, Kosten, die für Betroffene ebenfalls vom Prozessfinanzierer ab 50 LKWs komplett übernommen werden, sodass Geschädigten ab 50 LKWs hier überhaupt keine Kosten entstehen werden. Der wettbewerbsökonomische Teil des Gutachtens liegt auch bereits fertig vor.“

Im Erfolgsfall müssen betroffene Unternehmen dann ca. 25-30 % des erstrittenen Betrages an den Prozessfinanzierer als Erfolgsbeteiligung abgeben, ein Betrag, den viele Betroffene gerne abgeben, wenn ihnen keine Kosten entstehen.

Außerdem werden vermutlich nicht nur Fälle aus Deutschland übernommen, sondern auch für Geschädigte aus dem EU-Ausland, wobei die Fälle dann ebenfalls in Deutschland eingeklagt werden.

Durch das LKW-Kartell geschädigte Unternehmen mit mehr als 50 LKWs, die keine Kosten mehr übernehmen wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.



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