LKW-Maut: Verschiedene Ansprüche von Unternehmen und Speditionen.

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Rund um die vielfältigen Fragen bezüglich der Lkw Maut und den Rückforderungsansprüchen von Unternehmen gegenüber dem Staat, wird eine besondere Fallkonstellation häufig außer Acht gelassen. In vielen Fällen haben Unternehmen ihren Spediteuren die gezahlten Maut-Beiträge erstattet. Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 28.10.2020 (Aktenzeichen C-321/19) haben die Unternehmen ihre Spediteuren zu viel Maut erstattet, da auch hier die Polizeikosten berücksichtigt wurden.

Verjährungsfragen und das Jahr 2017

Viele Anwaltskanzleien haben zurecht darauf hingewiesen, dass Spediteure die Mautgebühren aus dem Jahr 2017 bis zum Jahresende 2020 hätten zurückfordern müssen. Dies liegt an den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Unternehmen vs. Staat). Die zivilrechtlichen Verjährungsvorschrift (Unternehmen vs. Unternehmen) geht aber davon aus, dass eine Verjährung erst mit Kenntnis der Möglichkeit einer Geltendmachung zu laufen beginnt. Einfach gesagt: Womöglich können Ansprüche aus dem Jahr 2017 von den Speditionen zurückverlangt werden, obwohl diese die Ansprüche selbst für das Jahr 2017 nicht mehr geltend machen können. Ob diese Ungleichbehandlung rechtlich vollständig in Ordnung ist, wird sich erst noch anhand von Gerichtsentscheidungen zeigen müssen.

Das Problem dürfte vor allem dann auftauchen, wenn größere Unternehmen erst jetzt auf die neue Rechtsprechung aufmerksam geworden sind und nun versuchen die entsprechenden Gebühren zurückzuverlangen. Das gleiche Phänomen kann auch in den kommenden Jahren erneut auftreten, weshalb jedenfalls die Ansprüche für die Jahre 2018 bis 2020 beim Bundesamt für Güterverkehr geltend gemacht werden sollen.

**Rückforderung mit Anwalt durchsetzen **

Die Rückforderung der LKW-Maut muss grundsätzlich gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr geltend gemacht werden. Dabei muss beachtet werden, dass nicht mit einer freiwilligen und schnellen Erstattung zu rechnen ist. Vielmehr müssen die Ansprüche auch durchgesetzt werden. Entscheidend dürfte dabei die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster sein. Dort wird der Fall, welcher vor dem europäischen Gerichtshof verhandelt wurde, abgeschlossen werden.

Bei der Rückerstattungsforderung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Besonders wichtig sind in diesem Kontext die Toll Collect Abrechnungen, da anhand dieser Abrechnungen die genaueren Beträge ermittelt werden können, welche Sie zurückfordern können. Anwaltliche Beratung kann aber auch da helfen, wo Rückforderungen von Unternehmen abgewehrt oder an anderer Stelle durchgesetzt werden müssen.

Ob auch die Beträge vor dem Jahr 2018 noch geltend gemacht werden können ist mehr als ungewiss. Völlig ausgeschlossen ist dies eventuell auch nach dem Jahreswechsel nicht. Hierzu muss aber eine Beratung im Einzelfall unter Verweis auf die Möglichkeiten und Kosten erfolgen.

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Foto(s): AdvoAdvice


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