Phishing-Fall/Anruf unter Nummer der Bank. Gericht gibt Kunden Recht!
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Sie sind Opfer von Spoofing - m.a.W: Die wurden unter der Rufnummer Ihrer Bank kontaktiert und zur Preisgabe von Bankdaten unter falschem Vorwand motiviert und wollen von Ihrer Bank das abverfügte Geld zurück?
Das Landgericht Köln (Urteil vom 22.11.2023, Az. 22 O 43/22) gab in einem solchen Fall dem Bankkunden/Kläger Recht: So wurde dort die Verklagte Sparkasse verurteilt, ca. 10.000 € Schaden zu erstatten .
Der Kunde war durch einen Anruf unter falscher Sparkassen-Nummer dazu gebracht worden, in seiner S-PushTAN-App einen Auftrag „Registrierung Karte“ freizugeben. Tatsächlich wurde so eine digitale Version seiner Debitkarte für Apple Pay auf einem fremden Gerät eingerichtet, über die die Betrüger innerhalb weniger Tage Abbuchungen vornahmen .
Das LG Köln beurteilte die Abbuchungen als nicht autorisiert und verneinte ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden .
Insbesondere müsse ein langjähriger Bankkunde nicht wissen, dass die im Display angezeigte echte Banknummer gefälscht sein kann, und die Bezeichnung „Registrierung Karte“ in der App sei so vage, dass der Kunde in der Überrumpelungssituation den wahren Zweck (Einrichtung eines mobilen Bezahlsystems) nicht erkennen konnte .
Dies zeigt: Opfer von Cyper-Kriminellen sollten versuchen, Ihr abverfügtes Geld von ihrer Bank zurückzuholen. Wir vertreten geschädigte Bankkunden bundesweit. Die perfiden Methoden (Phishing, Pharming (Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern) , Spoofing, „Quishing“ (Kombibegriff aus „QR“ und „Phishing“).
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