Lohnt sich die Anmeldung eines Designs oder Geschmacksmusters?

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Lohnt es sich ein Design oder Geschmacksmuster anzumelden?

Es ist erwiesen, dass das Design eines Produktes neben der Marke maßgebliches Kaufkriterium einer Vielzahl von Kunden ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in Hinblick auf Qualität und Funktion Produkte unterschiedlichster Hersteller häufig angleichen. 


Eine Designanmeldung oder Geschmacksmusteranmeldung gewährt dem Inhaber ein Quasi-Monopol auf die konkrete Produktgestaltung. Dies bedeutet, dass es Mitbewerbern untersagt ist, das Produkt in der geschützten Gestaltungsweise nachzuahmen. Und das für maximal 25 Jahre!

Wenn man sich dem bewusst wird, sollte einem deutlich werden, dass es großen Sinn ergibt, seine Produktgestaltung als Design anzumelden. Hinzukommt, dass die Anmeldegebühren für ein Design/Geschmacksmuster sehr niedrig sind; man bekommt als Anmelder also viel für sehr Geld. Gerade bei Unternehmensverkäufen sind eingetragene Schutzrechte ein wertsteigerndes Gut, sodass jeder Unternehmer, der Produkte gestaltet und verkauft, über eine Designanmeldung nachdenken sollte.

Was ist der Unterschied zwischen Design und Geschmacksmuster?

Die Antwort auf diese Frage ist kurz: es gibt keinen Unterschied. Eigentümlicherweise ist die deutsche Bezeichnung für eine geschützte Produktgestaltung „Design“, die europäische Bezeichnung dagegen „Geschmacksmuster“. 

Was kann angemeldet werden?

Ein Design kann angemeldet werden, sofern es sich um eine zwei- oder dreidimensionale Form- oder Farbgebung eines Erzeugnisses oder Teil eines solchen Erzeugnisses handelt. Angemeldet werden können dabei die Produkte selbst, die Verpackungen, Zubehörteile oder Grafiken und Illustrationen.

Geschützt werden kann also das konkrete Erscheinungsbild eines Erzeugnisses.

Deutsches Design oder Europäisches Geschmacksmuster?

Häufig werden wir gefragt, ob ein Deutsches Design oder ein Europäisches Geschmacksmuster angemeldet werden soll. Ein deutsches Design schützt das Produkt vor Nachahmungen lediglich in Deutschland, ein europäisches Geschmacksmuster schützt vor Nachahmungen in der Europäischen Union, der Schutz ist also weiter.

Die Anmeldegebühren für ein Europäisches Geschmacksmuster sind etwas höher als die eines Deutschen Design. 

Das Europäische Geschmacksmuster meldet man beim EUIPO an. Das deutsche Design beim DPMA.

Wie hoch sind die Anmeldegebühren bei Design oder Geschmacksmuster?

Die Anmeldegebühren betragen bei einem Deutschen Design bei elektronischer Anmeldung 60,00 Euro. Bei Sammelanmeldungen beträgt die Gebühr je Anmeldung 6,00 Euro, mindestens jedoch 60,00 Euro.

Bei einem europäischen Geschmacksmuster beträgt die Anmeldegebühr insgesamt 350,00 Euro.


Warum ein Anwalt bei der Designanmeldung sinnvoll ist

Bevor man ein Design oder Geschmacksmuster anmeldet, sollte man eine umfassende Designrecherche durchführen. Hier wird geprüft, ob das Anmeldevorhaben ältere Rechte Dritter verletzt. Sowohl das DPMA als auch das EUIPO prüfen nämlich nicht, ob es bereits bestehende ältere Rechte gibt. Design und Geschmacksmuster sind nämlich sog. ungeprüfte Schutzrechte. Dies kann dazu führen, dass die geplante Designanmeldung letztlich zum Boomerang für den Anmelder wird. Nach der Anmeldung hagelt es dann z.B. Abmahnungen von Inhabern älterer Schutzrechte. Zudem ist ein Design, welches trotz bestehender älterer Designs angemeldet wird, praktisch wertlos. Geht man nämlich mit dem eingetragenen Design gegen vermeintliche Nachahmer vor, können diese im Prozess einwenden, dass das Design zum Anmeldetag nicht neu war. Trotz eingetragenen Designs würde man in diesem Fall des Prozess verlieren, was zu erheblichen Kosten führen kann.

Nur durch eine Recherche, im Idealfall durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, können entgegenstehende Rechte Dritter erkannt werden. Wir empfehlen daher dringend eine vorherige Recherche und Prüfung.

Was kostet eine Designrecherche durch einen Anwalt?

Pauschale Angaben können hier nicht getroffen werden. Der Umfang einer Designrecherche hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf an, in welchen Registern gesucht werden muss und aus welcher Branche das Design stammt. Wird eine Vielzahl von möglichen neuheitsschädlichen Designs gefunden, nimmt die Abwägung, ob diese rechtsverletzend sind, mehr Zeit in Anspruch als wenn man praktisch keine potentiell neuheitsschädliche Designs findet. Gleichwohl können wir von Obladen Gaessler Rechtsanwälte eine grobe Richtschnur geben. Eine durch uns durchgeführte Designrecherche und -anmeldung beginnt in der Regel bei ca. 500,00 Euro bis 1.500,00 Euro. In den meisten Fällen bewegt sich das Honorar in diesem Bereich. Bei uns vereinbaren wir stets vorab kommunizierte Festhonorare, damit Sie bereits vor einer Beauftragung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. 

Wenn auch Sie die Anmeldung eines Designs planen, können Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit telefonisch unter 022180067680 kontaktieren. 

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertritt seit über 11 Jahren erfolgreich Designer, Online-Händler und Kreative auf dem gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, also auch dem Designrecht. Wir sind dabei deutschlandweit tätig. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Produktgestaltung als Design oder Geschmacksmuster anzumelden.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

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