Low und Zero Performer

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Gemäß einer aktuellen Gallup-Studie aus dem Jahr 2019 sind 14 % der Beschäftigten unmotiviert!

Sie verfügen über keine emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber und dessen Werte. Gemeinhin gelten diese Arbeitnehmer als Low oder Zero Performer. Die schlecht- und minderleistenden Arbeitnehmer sind eine Herausforderung für jedes Unternehmen. Sie zeigen wenig Engagement, machen vermehrt Fehler, arbeiten langsamer, haben mehr Fehlzeiten und betreiben im schlimmsten Fall aktiv Sabotage. Die Begriffe Low oder Zero Performer sind gesetzlich nicht definiert. Die Ausprägungen in der Praxis sind mannigfaltig und reichen vom typischen (qualitativen oder quantitativen) Schlechtleister (= Low Performer) bis hin zum Nichtleister (= Zero Performer), der seine Leistung ganz oder teilweise nicht erbringt. Die Gründe hierfür liegen entweder im Verhalten („Der Arbeitnehmer kann, will aber nicht.“) oder in der Person („Der Arbeitnehmer kann, will aber nicht.“)

Aus diesem Grund empfehlen wir den Arbeitgeber folgende Vorgehensweise:

  • Zunächst einmal sollte ein Personalgespräch geführt werden, um die Ursachen zu eruieren. Gegebenenfalls findet sich in einem derartigen Gespräch eine Lösung.
  • Es sollten eindeutige und unmissverständliche Arbeitsanweisungen, am besten nachweisbar, erteilt werden.
  • Etwaige Fehler bzw. Defizite müssen zeitnah, nachweisbar und gerichtsfest dokumentiert werden.
  • Parallel dazu sollte der Arbeitgeber nachschulen und dies ebenfalls dokumentieren.
  • Gegebenenfalls ist abzumahnen.
  • Weiter ist gegebenenfalls zu prüfen, ob der Arbeitgeber mit Schadensersatzansprüchen gegen die Lohnansprüche aufrechnen kann.

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich oder generell zum Arbeitsrecht Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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