Lübecker Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG - Frist für Forderung von Ansprüchen steht fest

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Insolvenz Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG und Flucht des Geschäftsführers Rahlf? – Frist für Forderung von Ansprüchen steht fest – Aufruf zur Mithilfe! Wie geht es mit dem „Grünen Investment“ für die betroffenen Bürger und Investoren weiter?

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB in Berlin vertreten mittlerweile zahlreiche geschädigte Investoren der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG, Unternehmen mit Sitz in Lübeck. Wie bereits berichtet, gab die Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG sogenannte „Nachrangdarlehen“ aus oder Anleger konnten in sogenannte „Bürgersolaranlagen“ investieren.

Zumeist stellte sich gerade bei den Bürgersolaranlagen heraus, dass diese weder in Betrieb genommen werden konnten oder, falls dies der Fall sein sollte, eine Einspeisevergütung aus diversen Gründen nicht erfolgte, weil z. B. die Lieferanten Eigentumsvorbehalte geltend gemacht haben oder die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet worden ist.

Insolvenz der DUB (Lübeck)

Wie bereits berichtet, ist am 28.03.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG, eröffnet worden. Professor Dr. Klaus Pannen aus Hamburg ist als Insolvenzverwalter bestellt.

Frist für die Anmeldung von Forderungen: 05.06.2014

Getäuschte und betroffene Investoren sollten sich unbedingt die Anmeldefrist 05.06.2014 notieren. Alle Ansprüche, die hier in Betracht kommen, wie z. B. Schadensersatzansprüche oder Erfüllungsansprüche oder Übertragungsansprüche oder Eigentumsansprüche, müssen beim Insolvenzverwalter rechtzeitig angemeldet werden. Diesbezüglich sollten sich betroffene Anleger und ihre Familien definitiv an einen Experten wenden, der die Ansprüche prüft und diese an den Insolvenzverwalter weiterleitet, um keine Fehler zu machen.

„Danach wird der Insolvenzverwalter alle Ansprüche in einem Prüfungstermin zum Juni 2014 vor dem Amtsgericht (AG) Lübeck sichten und verhandeln“, erklärt Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die als Ansprechpartnerin für geschädigte DUB Anleger zur Verfügung steht.

Was ist dran am Gerücht: Flucht des Geschäftsführers Rahlf?

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB wird derzeit durch mehrere interne und externe Informanten der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG über die brodelnde Gerüchteküche informiert. So ist derzeit bekannt, dass laut Melderegisterauszug Herr Rahlf „unbekannt verzogen“ ist. Dies lässt die Gerüchteküche hochsprudeln, so wird teilweise sogar vermutet, dieser habe sich nach Südamerika abgesetzt. Andere interne ehemalige Mitarbeiter behaupten, dass dieser wohl eher in Dänemark zu finden sei.

„Letztlich“, erklärt Frau Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, „spielt das für eine mögliche Klageerhebung zunächst keine Rolle, da Klagen in Deutschland auch öffentlich zugestellt werden können. Unsere Kanzlei prüft derzeit die Möglichkeit der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rahlf.“

Anonyme Informationen bestätigen „Schneeballsystem“ der DUB

Wie ein anonymer Informant berichtete, stand dieser bereits im Prozess mit Herrn Rahlf, da er angeblich Finanzierungen nicht ordnungsgemäß geprüft habe. Dieser interne Informant bestätigt außerdem, dass es sich hierbei um ein Schneeballsystem handelt. Das heißt Anleger, die immer mit Vorschuss für ihre Bürgersolaranlagen sowie Dachpachtverträge zahlten und in der Annahme zahlten, dass dieses Geld in den Aufbau ihrer Solaranlage investiert wird, haben in fast allen Fällen geirrt. Vielmehr wurde das Geld zunächst darauf verwendet, Anlagen bereits bestehender Kunden aufzubauen. Dieser interne ehemalige Mitarbeiter gibt an, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt über ausreichend Kapital verfügte, um sämtliche Projekte zu realisieren.

Dies spielt insbesondere auch eine strafrechtliche Rolle, wie Frau Rechtsanwältin Buchmann erklärt. So arbeitet die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB gemeinsam mit Prof. Dr. Kraatz, dem hiesigen Strafrechtsexperten, an einem Strafantrag gegen den Geschäftsführer wegen Betruges und Untreue. Derzeit fehlen uns hier jedoch noch eindeutige Informationen, Zeugen und Unterlagen.

Aufruf zur Mithilfe!

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB bittet daher mutige geschädigte Investoren, ehemalige Mitarbeiter oder derzeitige Mitarbeiter, sich jederzeit bei uns zu melden und uns Informationen zukommen zu lassen, damit hier dem Betrugssystem das Handwerk gelegt werden kann.

Wer zivilrechtliche Ansprüche geltend machen will, sollte diese schnellstmöglich prüfen lassen und zur Insolvenztabelle bzw. beim Insolvenzverwalter anmelden lassen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass neben der Haftung des Geschäftsführers sowie der Möglichkeit, den Insolvenzverwalter in Erfüllungsansprüche zu beanspruchen, auch eine Haftung von Vermittlern und Vermittlungsgesellschaften in Betracht kommt.

Geschädigte DUB-Opfer von „Nachrangdarlehen“ können Ansprüche geltend machen

Besonders hart trifft es natürlich die Anleger, welche das sogenannte „Nachrangdarlehen“ abgeschlossen haben, da nicht zu erwarten ist, dass hier die Zahlung von Geld bzw. dass die Rückzahlung des Darlehens erfolgen wird.

Hier ist es besonders wichtig, eine Geschäftsführer- und Vermittlungshaftung prüfen zu lassen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Ansprüche regelmäßig innerhalb von drei Jahren verjähren.

Zuständige Rechtsanwältin im Haus Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB ist Frau Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, die gemeinsam mit Dr. Tintemann für die Geschädigten der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG Lösungen erarbeitet. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwältin (LLM) Jacqueline Buchmann



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