Lügen vor Gericht

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Darf man vor Gericht lügen? Nein, das darf man natürlich nicht. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, und zwar, wenn man Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren ist.
Zeugen müssen immer wahrheitsgemäß aussagen. Auch für sonstige Beteiligte in Familiengerichts-oder Zivilprozessverfahren gilt die prozessuale Wahrheitspflicht. So steht es im Gesetz:

§ 138 ZPO

Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht                                

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.

Falsche Angaben stehen unter Strafe, wenn sie gemacht werden, um sich einen rechtswidrigen Vorteil im Verfahren zu verschaffen. Dies nennt sich dann versuchter oder vollendeter Prozessbetrug. Die Strafandrohung in § 263 StGB beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Auch Anwälte als Parteivertreter dürfen keine wissentlich falschen Angaben machen. Wenn der Anwalt weiß, dass die Angaben seines Mandanten falsch sind, macht er sich der Beihilfe zum Prozessbetrug schuldig, wenn er dies vorträgt. Da er aber auch eine Schweigepflicht gegenüber seinem Mandanten hat und nicht vortragen darf, was der Mandant nicht vortragen möchte, bleibt im Streitfall nur der Ausweg, das Mandat niederzulegen.

Auch darf ein Rechtsanwalt selbstverständlich keine Tipps geben, wie man am besten vorgeht, um die andere Seite rechtswidrig zu benachteiligen.

in Eilverfahren vor dem Familiengericht werden häufig eidesstattliche Versicherungen der Beteiligten oder von Zeugen eingereicht, um den Sachverhalt zu untermauern. Immer wieder sind eidesstattliche Versicherungen von Antragsteller und Antragsgegnerin oder umgekehrt so diametral unterschiedlich, dass es fast nicht mehr durch eine unterschiedliche subjektive Wahrnehmung erklärbar ist. Grundsätzlich gilt:

Eine nachweislich falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar nach § 156 StGB. Wenn also eine solche falsche eidesstattliche Versicherung bei Gericht eingereicht wird und diese für die Entscheidung des Gerichts nicht völlig bedeutungslos war, kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren folgen, sofern jemand eine Strafanzeige erstattet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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