Lügenpresse ?

  • 1 Minuten Lesezeit

Vorab: Ich finde den Begriff schrecklich und würde auf keinen Fall behaupten wollen, dass die Medien generell vorsätzlich falsch berichten. Außerdem fehlen mir zum Beispiel auf den Gebieten der Medizin oder Physik - um nur einige zu nennen - schlichtweg die notwendigen Fachkenntnisse, um beurteilen zu können, ob die Berichterstattung korrekt ist, oder nicht. Im Bereich der Justiz verfüge ich aber über die notwendigen Spezialkenntnisse und deshalb kann ich aus der Erfahrung mit Fällen, in denen ich verteidigt habe, berichten, dass die Information der Öffentlichkeit schlicht falsch war. In einem Verfahren, in dem ich beim Landgericht Erfurt verteidigt habe, konnte ich morgens um 7 Uhr in der Zeitung lesen, dass mein Mandant in dem um 9 Uhr beginnenden Verfahren ein Geständnis ablegen würde. Die Thüringer Journalistin bekam vom Deutschen Presserat ordentlich einen auf den Deckel. In vielen Fällen ist den Berichterstattern nicht einmal der Unterschied zwischen Berufung und Revision oder zwischen Geldbuße und Geldstrafe bekannt. Krass falsch ist beispielsweise zum Teil auch die Berichterstattung über den AntiDoping Prozess in München, der am 15.1.2021 zu Ende gegangen ist. Wichtige Inhalte von Verteidigererklärungen werden verschwiegen oder völlig falsch wiedergegeben. Einen traurigen Höhepunkt stellt die Darstellung in der ARD Sportschau dar. Dort wird von Blockadestrategie der Verteidigung berichtet. Tatsache ist stattdessen, dass die Verteidigung die Sportler, die gedopt haben, live hören wollte. Die Möglichkeit der Videovernehmung wurde nicht genutzt. Die Sportler haben sich mit den fadenscheinigsten Begründungen vor der Vernehmung in der Hauptverhandlung gedrückt. Jetzt wird das von Journalisten wie Herrn Seppelt so kolportiert, als hätten die Angeklagten Vorteile davon, dass sich die Sportler der Vernehmung entzogen haben. Für eine derartige Falschberichterstattung kann es nur zwei Erklärungen geben: Entweder hat der Berichterstatter nicht die geringste Ahnung von der Materie, oder er unterrichtet die Öffentlichkeit bewusst falsch. Auf keine der beiden Erklärungen dürften Journalisten stolz sein.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg