Luftfahrtkartellrecht: Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen aus Sicht der Luftfahrt-Branche

  • 1 Minuten Lesezeit

Luftfahrt und Kartellrecht berühren sich in vielen Aspekten. Hier sind einige Punkte, die hervorgehoben werden können:


1. Marktmachtmissbrauch


a. Kampfpreise der Konkurrenz:

Marktbeherrschende Airlines könnten durch extrem niedrige Preise den Wettbewerb verzerren und Konkurrenten verdrängen.


b. Unangemessene überhöhte Preise:

Missbrauch könnte auch bei unangemessen hohen Preisen auftreten, insbesondere auf Monopolstrecken oder bei exklusiven Hub-Verbindungen.


c. Preisdiskriminierung:

Kartellrechtliche Probleme können bei der unterschiedlichen Preisgestaltung für gleichwertige Leistungen auftreten, beispielsweise im Bereich von Vertriebsleistungen oder Flughafenleistungen.


d. Rabatte:

Rabatte, insbesondere Ziel- und Treuerabatte, müssen sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie keine unzulässige Marktabschottung darstellen.


e. Konditionenmissbrauch:

Unangemessene Vertragsbedingungen könnten kartellrechtswidrig sein, wobei ein strengerer Maßstab als bei zivilrechtlichen Sittenwidrigkeiten angelegt wird.


f. Lieferverweigerung, Absatzbeschränkung:

Die Verweigerung des Zugangs zu exklusiven Infrastruktureinrichtungen kann gegen das Kartellrecht verstoßen.


2. Kartelle


a. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern:

Absprachen, die den Wettbewerb zwischen Airlines beeinträchtigen, wie gemeinsame Festsetzung von Verkaufspreisen oder Aufteilung von Märkten, sind kartellrechtswidrig.


b. Vereinbarungen zwischen Vertriebspartnern:

Beschränkungen im Einzelhandel oder selektive Vertriebssysteme müssen kartellrechtlich konform sein.


c. Kooperationen mit Wettbewerbern:

Strategische Allianzen und Codeshare-Agreements müssen sorgfältig auf mögliche kartellrechtliche Verstöße geprüft werden.


3. Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle)


Bestimmte Unternehmenserwerbe müssen bei der Bundeswettbewerbsbehörde oder der Europäischen Kommission angemeldet und behördlich genehmigt werden.


4. Rechtsfolgen


Verstöße gegen das Kartellrecht können zu Geldbußen führen, die bis zu 10 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen können.


Eine umfassende kartellrechtliche Compliance ist daher unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb in der Luftfahrtbranche sicherzustellen.


Artikel auf shb-law.at



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.

Beiträge zum Thema