Luxusparfüm auf Wühltischen – Discounter als möglicher Vertriebsweg?

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Mit der Frage einer Markenrechtsverletzung durch den Verkauf eines Markenparfüms durch den Discounter Aldi Süd hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2023, I-20 U 278/20) jüngst zu beschäftigen.

Aldi verkauft Calvin Klein Parfüm 

Markenparfüms erwartet man wohl eher in der Parfümerie oder im Kaufhaus mit Parfümabteilung. Doch auch Discounter kommen dazu, trotz selektiven Vertriebssystems, originale Markenparfüms zu vertreiben. Damit sind viele Hersteller nicht einverstanden, sie sorgen sich um das Luxusflair ihrer hochpreisigen Düfte. Nicht selten muss dann ein Gericht über eine mögliche Markenrechtsverletzung durch einen solchen ungewollten Vertrieb entscheiden. So auch jüngst im Streit um den Verkauf von Calvin Klein Parfüms durch Aldi Süd.

Parfüm neben Wühltischen 

Der Parfümhersteller Coty war nämlich gerade nicht damit einverstanden, dass sein Markenparfüm, wenn auch nur als Aktionsverkauf, nun auch bei Aldi verkauft wurde. Doch rechtfertigt dies bereits eine Markenrechtsverletzung? Diese Frage hatte das OLG Düsseldorf zu klären.

Entscheidend für das Gericht war, wie genau das Parfüm bei Aldi präsentiert wurde. Daran messe sich auch eine mögliche Markenrechtsverletzung. Zwar seien die Parfüms in aufgestellten Glaskästen, dennoch aber in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den übrigen Waren des Discounters auf Wühltischen ausgestellt gewesen. Wie das Gericht urteilte, fehle es bei dieser Warenpräsentation "an jeglicher Exklusivität, die dem Prestigecharakter der Marken gerecht" werde. Die Markenparfüms gingen in der Masse der anderen Discounter-Produkten unter. Dies rechtfertige auch die Annahme einer Markenrechtsverletzung.

OLG: Discounter-Verkauf nicht automatisch Markenrechtsverletzung 

Es komme also in jedem Einzelfall auf die genaue Präsentation und Verkauf der Ware an. Das Gericht zog dabei auch den Vergleich zum Vertrieb in Drogeriemärkten. Dort gebe es meist einen abgetrennten Parfümbereich, in dem diese ausgestellt würden. Dann würden auch markenrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Eine solche ausreichende visuelle und räumliche Trennung zu den übrigen Waren fand allerdings in diesem Fall nicht statt.

Anders beurteilte das Gericht dagegen die Werbung für die Parfüms in einem Aldi-Prospekt mit "Geschenktipps zum Valentinstag". Die durchaus ansprechende Aufmachung entspreche der üblichen Aufmachung der Prospekte von Discountmärkten und sei daher nicht zu beanstanden. 

Das zeigt auch, dass der Vertrieb von Luxusparfüms über Discounter nicht per se eine Markenrechtsverletzung zur Folge hat. Vielmehr wird nach dem Urteil des OLG Düsseldorf deutlich, dass es auf den konkreten Einzelfall ankommt.  

Weitere Informationen zum Markenrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markeneintragung.html




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