Biontech und Curevac im Streit um Impfstoffpatente

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Hat der deutsche Impfstoffhersteller Biontech bei der Entwicklung seines Corona-Impfstoffes Patentrechte verletzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell die Patentkammer des Landgerichtes Düsseldorf (Az. 4c O 38/22, 4c O 46/22; 4c O 47/22; 4c O 48/22; 4c O 51/22). Dabei geht es nicht nur um den Corona-Impfstoff. Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen für die künftige Verwendung von mRNA-Technologien haben.

Streitige Impfstoffpatente 

In mehreren Verfahren wird vor dem Landgericht Düsseldorf nun darüber verhandelt, ob der Impfstoffhersteller Biontech bei der Entwicklung und dem nachfolgenden Vertrieb des Corona-Impfstoffes Comirnaty geistiges Eigentum des Wettbewerbers Curevac verletzt hat. Auf insgesamt fünf Patente beruft sich Curevac. Biontech dagegen streitet die Vorwürfe ab und betont die eigenständige Entwicklung des Impfstoffes.

Damit geht der milliardenschwere Patentstreit in die entscheidende Phase. Ende September will das Düsseldorfer Landgericht ein Urteil über vier der fünf Anklagepunkte verkünden. Die Entscheidung wird möglicherweise wegweisend sein, denn es geht im Ergebnis nicht nur um den Corona-Impfstoff. Das Urteil könnte auch Konsequenzen für die weitere Nutzung der vielversprechenden mRNA-Technologie haben.

mRNA-Technologie verspicht Durchbruch in der Medizin 

Denn bei dem jetzigen Streit um die mögliche Verletzung von Patentrechten geht es auch um die Vorherrschaft auf dem lukrativen Impfstoffmarkt der Zukunft. Das Landgericht Düsseldorf soll u.a. klären, ob Biontech bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffes gegen ein spezifisches Curevac-Patent aus dem Jahr 2002 verstoßen hat, welches eine grundlegende Technologie zur Stabilisierung von mRNA zum Gegenstand hat. Dies könnte weitreichende Folgen für die gesamte Nutzung der neuen Technologie haben.
 Dabei ist die mRNA-Technologie laut Forschenden und Wissenschaftlern vielversprechend, nicht nur für den Bereich der Impfstoffherstellung, sondern auch in anderen Bereichen der Medizin. Dies macht das Halten von Patenten auch für die Zukunft so wertvoll.

Biontech geht in die Offensive 

Biontech streitet nicht nur etwaige Schutzrechtsverletzungen gegen Curevac ab, sondern geht selbst in die Offensive. Zusammen mit dem Entwicklungs- und Vertriebspartner Pfizer klagt Biontech gegen Curevac in den USA. Eine im Juli 2022 von Pfizer/Biontech am Bundesbezirksgericht in Massachusetts eingereichten Klage zielt auf die Feststellung ab, dass bestimmte Patentrecht von Curevac nicht verletzt wurden.

Weitere Informationen zum Patentrecht erhalten Sie auch unter: Rechtsanwalt Patentrecht - Kanzlei ROSE & PARTNER, Hamburg (rosepartner.de)


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