lyxor.io – BaFin warnt

  • 2 Minuten Lesezeit

Über lyxor.io soll für Anleger ein Handel in Differenzkontrakten (CFDs) und in Kryptowährungen möglich sein.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man den Märkten mit weltweit führenden Marktanalysen, die von den etablierten Finanzmedien anerkannt werden, voraus bleiben soll und man den Zugang zu Live-Training durch tägliche Webinare, die von Branchenexperten veranstaltet werden, erhalten würde.

Geworben wird auch damit, dass durch die Kombination von hoher Liquidität, modernster Ausführung und reduzierten Spreads branchenführende Tradingbedingungen geboten werden, die von renommierten internationalen Stellen ausgezeichnet wurden.

Aber Ermittlungen der BaFin 

Laut einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt die Behörde aber gegen die Betreiber von lyxor.io, da diese ohne Genehmigung Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte offerieren würden.

Außerdem verweist die BaFin darauf, dass ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Lyxor Asset Management S.A. gegeben sei.

Anzeichen für Betrug

Bei dem Angebot von Differenzkontrakten oder auch einem Handel in Kryptowerten in Deutschland handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügen die Betreiber aber nicht.

Auch wird auf der Internetseite von lyxor.io behauptet, dass eine Lyxor Asset Management S.A. von der BaFin autorisiert und reguliert sei. Dies ist laut Angaben der BaFin falsch.

Auch existiert auf der Webseite kein Impressum, so dass für Anleger auch völlig unklar ist, wer die verantwortlichen Personen oder die tatsächliche Betreibergesellschaft von lyxor.io sein sollen.

Diese Umstände, insbesondere auch der Identitätsmissbrauch, sind Indizien dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden könnten.

Möglichkeiten für Anleger von lyxor.io

Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Wenn Anleger über Risiken oder auch die tatsächliche Betreibergesellschaft getäuscht werden, kann sich für einen Anleger auch ein weiterer Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ergeben.

Wenn Sie Gelder bei lyxor.io investiert haben, handeln Sie rasch und suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Optionen.

Handelsbedarf besteht insbesondere auch dann, wenn dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Bewahren Sie Belege über Einzahlungen auf, halten Sie Gesprächsinhalte und Namen von Gesprächspartnern fest.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kann Sie nicht nur bei der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen, sondern auch bei der Beweissicherung unterstützen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 27.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema