M&A-Beratung - Kauf u. Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen - Due Diligence - Wertermittlung

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M&A-Vertragsberatung - Kauf und Verkauf von kleinen und mittleren Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen - Due Diligence - Unternehmensbewertung - Wertermittlung

Die Gründe, die ausschlaggebend für den Entschluss zum Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens sein können, sind vielfältig gelagert. Oft geht mit der Entscheidung für die Veräußerung oder den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen die Notwendigkeit einer Restrukturierung und infolgedessen der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit einher. Insbesondere verfolgen Unternehmenstransaktionen das Ziel, Synergieeffekte für die beteiligten Unternehmen zu realisieren. Diese können z.B. im Zugewinn von Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen, in der Diversifikation der Produktpalette oder auch in der Ausschaltung eines Konkurrenten bestehen. Zudem können über Unternehmenstransaktionen auf dem freien Arbeitsmarkt eventuell nicht verfügbare, qualifizierte Mitarbeiter bzw. Management rekrutiert werden.

Aber auch in der Person des Unternehmers liegende Gründe wie plötzliche Krankheit oder Alter, ohne vorausschauend Nachfolgeplanung betrieben zu haben, führen erfahrungsgemäß dazu, dass Unternehmen in die Abwicklung durch Veräußerung gelangen. Gleiches gilt für im Nachlass befindliche Unternehmen, bei welchen die Erben entweder kein Interesse an der Unternehmensfortführung haben oder dazu nicht in der Lage sind. Hier steht der Wunsch der Erben oder des die Berufstätigkeit kurzfristig beendenden Unternehmers nach einer schnellen und dennoch finanziell möglichst attraktiven Abwicklung des Unternehmens im Vordergrund.

Auch wenn der Unternehmer sein Unternehmen und das Unternehmensumfeld en détail kennen wird, so unerfahren wird er doch in der Regel in Bezug auf die Fragen der Unternehmensbewertung und der Ermittlung des Unternehmenswertes sowie dem Procedere der Unternehmenstransaktion sein.

Da der auf dem Markt realisierbare Unternehmenswert maßgeblich von der Art und Weise der vorherigen Unternehmensbewertung bestimmt wird, ist es für den initiativ tätig werdenden Erwerber- oder Veräußerungsinteressenten von ganz besonderer Bedeutung diesbezüglich das Heft des Handels in der Hand zu behalten.

Der Veräußerer wie der Erwerber werden daher gut beraten sein, die fehlende eigene Erfahrung in allen den Unternehmensverkauf betreffenden Aspekten, durch die Einholung externer Expertise zu den (gesellschafts-, arbeits- und steuer-) rechtlichen Implikationen und den Fragen der Unternehmensbewertung zu ersetzen.

Aber auch ein unternehmensinterner (rechtlicher) Berater wird schon aus Gründen der persönlichen Haftungsvermeidung selbstkritisch beurteilen müssen, ob seine fachliche Expertise in Fragen der Anbahnung und Umsetzung eines Unternehmensverkaufs ausreichend ist, das Know-how und die sensiblen Daten des Unternehmens während der Vertragsanbahnung vor Ausplünderung durch den potentiellen Unternehmenserwerber, der oft auch Konkurrent des zu verkaufenden Unternehmens sein wird, zu verhindern. Gleiches gilt selbstverständlich für den (Fremd-)Geschäftsführer oder Vorstand, der den Anteilseignern bei Pflichtverletzungen für in Zusammenhang mit der Anbahnung und der Abwicklung von Unternehmenstransaktionen entstehenden Vermögensschäden haftet, sei es, weil die Transaktion scheitert oder sich im Nachhinein als nicht profitabel erweist.

Die Gefahr der Ausplünderung des zu verkaufenden Unternehmens in der Vertragsanbahnungsphase ist dem Umstand geschuldet, dass der Veräußerer dem potentiellen Erwerber detaillierte Informationen zum Unternehmen wird preisgeben müssen, um diesem eine belastbare Bewertung des Unternehmens zu ermöglichen. Nur aufgrund dieser im Rahmen der Unternehmensbewertung (Due Diligence) überlassenen Informationen wird der potentielle Erwerber die für ihn mit dem beabsichtigten Kauf verbundenen Chancen und Risiken und die Angemessenheit des Kaufpreises beurteilen können. Zudem hat die Durchführung einer Due Diligence erheblichen Einfluss auf die anschließende Vertragsgestaltung, insbesondere für die Frage des vertraglichen, in Abweichung von der Sachmängelhaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zu vereinbarenden Haftungsregimes. Denn dem Verkäufer obliegen gegenüber dem potentiellen Erwerber im Rahmen der Vertragsverhandlungen gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichtenpflichten, da letzterer im Hinblick auf die Komplexität des Vertragsgegenstandes einer sich auf alle wesentlichen Unternehmensdaten erstreckenden Dokumentation bedarf, um eine positive Kaufentscheidung überhaupt treffen zu können. Zudem haftet der Verkäufer für Mängel, die im Rahmen der Durchführung der Due Diligence dem Erwerber bekannt geworden sind, nicht.

Auch aus psychologischer Sicht ist es ratsam, die Vertragsanbahnung und die Vertragsverhandlungen unter Einbindung eines externen Beraters führen zu lassen. Erfahrungsgemäß ist der Verkäufer eines Unternehmens – gerade wenn er dieses aufgebaut und über Jahre oder Jahrzehnte geführt hat – in der Regel dazu geneigt, „sein“ Unternehmen vorwiegend positiv zu denken und zu bewerten, und infolgedessen ab einem gewissen Grad käuferseitiger kritischer Nachfragen oder Anmerkungen dazu tendieren wird, die aus Verkäufersicht sachlichen und berechtigten Fragen zum Unternehmen als einen persönlichen Angriff auf seine (Lebens-)Leistung miss zu deuten. Eine solche Situation erweist sich häufig - ohne einen die unterschiedlichen „Sprachen“ von Veräußerer und Erwerber mittelnden Berater - als deal-killer, der zum endgültigen Abbruch der Vertragsverhandlungen und damit zu frustrierten Aufwendungen hinsichtlich der im Rahmen der Vertragsanbahnung den Beteiligten entstandenen Kosten führt.

Zudem wird unter dem Aspekt des ´Verhandelns auf Augenhöhe´ die Hinzuziehung eines externen auf Unternehmenstransaktionen spezialisierten Beraters immer dann ratsam sein, wenn der Kaufinteressent seinerseits durch spezialisierte Berater in den Verhandlungen vertreten wird. Dies wird bei reinen Finanzbeteiligungen immer der Fall sein. Aber auch bei Erwerbsinteressenten die eine echte unternehmerische Beteiligung suchen, ist dies immer öfter der Fall.

Die durch die anwaltliche Begleitung einer Unternehmenstransaktion entstehenden Kosten werden in der Regel kompensiert über die Erzielung eines wirtschaftlich vorteilhafteren Vertragsabschlusses und über die Vermeidung von kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten im Nachgang der Unternehmenstransaktion durch eine konsequente auf Haftungsminimierung fokussierte Vertragsgestaltung.

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