Maba Fintech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an! Anleger sollten handeln! Anwälte informieren!

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Die Maba Fintech GmbH hatte Anlegern mit einem „Online-Sparkonto 2.0“ Zinsen in Höhe von garantiert 5,25 % pro Jahr angeboten.

Das Geld sollte dabei sicher angelegt sein. Dabei handelt es sich natürlich um hohe Zinsversprechungen in absoluten Niedrigzinsphasen.

Gerade gegenwärtig machen verschiedene Anbieter aus dem In- und Ausland verstärkt Werbung mit hohen Zinsversprechen, für die viele Anleger bei Zinsen von teilweise 0 % auf dem Sparkonto, empfänglich sind. Dabei sollten die Anleger berücksichtigen, dass nicht alle Angebote seriös sind und sich auch schwarze Schafe unter den Anbietern befinden oder diverse Anbieter auch ohne die erforderliche Erlaubnis handeln.

Die BaFin, die Bundesdeutsche Finanzdienstleistungsaufsicht, hatte daher im Februar angeordnet, dass die Maba das Geschäft einstellen und alle Gelder vollständig zurückzahlen muss.

Grund ist der, dass bei der Annahme von Einlagen und der garantierten Verzinsung eine Erlaubnis der BaFin erforderlich war, die nicht vorlag.

Anleger dürften nun gespannt sein, wie es weitergeht und ob sie ihre Gelder von Maba Fintech zurückerhalten.

Unter Umständen ist eine rechtliche Beratung und Vertretung sinnvoll, um alle Rechte zu wahren und um das Geld zurück zu erhalten.

Betroffene Maba Fintech GmbH-Investoren können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 16 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und damit mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Maba Fintech GmbH bestens vertraut.


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