Maklerprovision entstanden? Anspruch auf Rückforderung? Anwalt informiert über Rechtslage
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Der BGH hat mit Urteil vom 21. März 2024 (Az.: I ZR 185/22) zum Thema Maklerprovision und das Halbteilungsprinzip im Zusammenhang mit dem sogenannten Doppelmakler eine Grundsatzentscheidung getroffen, so Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 20 Jahren Erfahrung im Maklerrecht. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. März 2024 (Az.: I ZR 185/22) stellt einen bedeutenden Schritt im Bereich des Maklerrechts dar, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Käufern und Verkäufern bei der Zahlung von Maklerprovisionen. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
1. Doppelmakler und Provision
- Ein Doppelmakler, der sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision verlangt, muss einen gültigen Maklervertrag mit beiden Parteien vorlegen.
- Käufer können die Zahlung der Provision verweigern, wenn der Makler keinen entsprechenden Vertrag vorlegt, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
2. Halbteilungsgrundsatz
- Der BGH bekräftigt den Halbteilungsgrundsatz, der besagt, dass der Makler von beiden Parteien nur den gleichen Provisionsbetrag verlangen darf.
- Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam, was die Position der Verbraucher stärkt.
3. Informationsanspruch des Käufers
- Käufer haben das Recht auf umfassende Informationen vom Makler, einschließlich:
- Details zur Doppeltätigkeit des Maklers
- Abschluss des Maklervertrags mit dem Verkäufer
- Vereinbarter Provisionssatz
- Rechnungsstellung und Geldeingang
- Der Käufer hat auch einen Anspruch auf Vorlage des Maklervertrags mit dem Verkäufer.
4. Rechtsfolgen bei Nichtvorlage
- Wenn der Makler den Vertrag nicht vorlegt, kann der Käufer die Zahlung der Provision verweigern.
- Der BGH wies die Klage des Maklers ab, da die Nichtvorlage des Vertrages zur Nichtigkeit des Provisionsanspruchs führen kann.
5. Praktische Implikationen
- Käufer und Verkäufer sollten sich stets den Maklervertrag zeigen lassen und auf die Erfüllung der Informationspflichten bestehen.
- Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz im Maklergeschäft.
Fazit:
Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Immobilienmarkt. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und darauf bestehen, dass der Makler alle erforderlichen Informationen und Verträge vorlegt, bevor sie eine Provision zahlen, so Rechtanwalt Eser.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können sie sich an die Kanzlei Eser Rechtsanwälte wenden. Wir werden bundesweit tätig.
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