Malta: Top-Destination für Online-Gaming in der EU (1)

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Malta, das eine florierende Online-Gaming-Industrie beheimatet, verfügt über eine der weltweit führenden Jurisdiktionen für Internet-Gaming, die einen gerechten Interessenausgleich zwischen Anbietern und Spielern gewährleistet. Über 250 registrierte Online-Gaming-Unternehmen, mehr als 500 vergebene Lizenzen und über 8.000 Beschäftigte sind ein Beweis für den Erfolg dieser Industrie auf den maltesischen Inseln. Kresse International startet hier mit einer Reihe von Artikeln zu dem Thema „Online-Gaming“.

Maltas Vorteile für I-Gaming

Neben anerkannten rechtlichen Rahmenbedingungen bietet Malta als Gaming-Standort weitere Vorteile in Form einer modernen Telekommunikationsinfrastruktur, eines gut strukturierten und kostengünstigen Lizensierungsprozesses, eines vertrauenswürdigen Finanzsektors, eines attraktiven und EU-weit anerkannten Tax Refund-Systems und schließlich einer hoher wirtschaftspolitischen Stabilität.

Malta Gaming Authority (MGA)

Alle Anbieter der unten aufgeführten Online-Glücksspielarten müssen von der Malta Gaming Authority (MGA) lizenziert werden – auf der Grundlage des „Lotteries and other Games Act“ 2001 sowie der „Remote Gaming Regulations (Subsidiary Legislation 438.04)“ 2004. Für 2016 ist die Verabschiedung eines überarbeiteten, neuen Gaming Acts vorgesehen.

Die Malta Gaming Authority (MGA) ist das einzige unabhängige Kontrollorgan für alle Glücksspiel-Aktivitäten in Malta, sowohl online und damit international als auch terrestrisch auf der Insel.

Malta-Gaming-Lizenzen

Der Online-Gaming-Sektor ist der dynamischste und am schnellsten wachsende Glücksspiel-Sektor in Malta. Gemäß der Remote Gaming Regulations gibt es 4 Klassen von I-Gaming-Lizenzen:

  • Klasse 1 – Casino: Veranstalter bieten auf eigenes Risiko „repetitive games“ an (Casino-Spiele, Online-Lotterien, andere Glücksspiele mit Gewinnchance).
  • Klasse 2 – Sportwetten: Veranstalter bieten selbst Sportwetten an (z. B. Wetten mit festen Quoten und Spread Betting).
  • Klasse 3 – Poker: Anbieter nehmen eine Provision für die Vermittlung von Glücksspielen. Erfasst sind Poker-Netzwerke, Wettbörsen, Glücksspiel-Portale und andere Pool- oder Player-to-Player(P2P)-Spiele.
  • Klasse 4 – Software-Plattformen: B2B-Anbieter, deren Leistungen sich auf Management und Hosting anderer B2C-Gaming-Webseiten auf ihrer Plattform beschränken.

Mehr zu diesem Thema in unserem nächsten Artikel.


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