Maltesisches Online-Casino muss alle Verluste ersetzen!

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Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass ein Online-Casino-Anbieter aus Malta Beträge in Höhe von 12.920 Euro an einen geschädigten Spieler zurückzahlen muss.

Zwischen dem 4. Dezember 2020 und 20. Juli 2021 hat ein Spieler aus Baden-Württemberg bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta über eine deutschsprachige Website saldiert 12.920 Euro verloren. Daher hat das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 16. Dezember 2022 entschieden, dass das maltesische Unternehmen diese Summe zurückzahlen muss. Laut Gericht besteht kein Grund dafür, dass derer Online-Glücksspiel-Anbieter die zu Unrecht erhaltenen Beträge einbehalten könnte.

Es liege also kein zivilrechtlicher Grund vor, der einen bereicherungsrechtlichen Anspruch ausschließen könnte (Kondiktionssperre): „Die Anwendung der Kondiktionssperre zugunsten der Beklagten würde somit den Schutzzweck der Verbotsnorm unterlaufen, wenn man einerseits den gesetzgeberischen Willen zum Schutz des Verbrauchers anerkennt, andererseits aber die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, in zivilrechtlicher Hinsicht kondiktionsfest wären und dauerhaft beim Anbieter des verbotenen Glückspiels verbleiben", heißt es.

Im Übrigen folgt das Gericht den bekannten Argumenten im Online-Casino-Skandal. „Die Betreiberin des Online-Casinos hat gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen einen Anspruch auf das Geld, weil sie eben über keine Lizenz für Deutschland verfügte, sondern nur für Malta. Daher hat das Oberlandesgericht Dresden die Rückzahlung des Verlusts bestätigt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Die Argumentation bei dem verbraucherfreundlichen Urteil ist bekannt. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Den Versuch der Beklagten, mit dem Verweis auf das Europarecht das Verbot des Online-Glücksspiels auszuhebeln, hat das Gericht abgewiesen. Indem der Anbieter die eigenen Online-Glücksspiele auch Spielteilnehmern aus Baden-Württemberg zugänglich gemacht habe, sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet schlichtweg verboten gewesen.

» Mehr Informationen zum Online-Glücksspiel-Skandal

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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