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MAP Multi Asset Ansparplan 4: Anleger müssen handeln

  • 2 Minuten Lesezeit

Steiner + Company-Anleger müssen handeln: Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat am 01. Februar 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen Multi Asset Ansparplan 4 240 GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 67g IN 32/23) und über das Vermögen der Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 67g IN 31/23) eröffnet. Anlegern drohen enorme Verluste.  

MAP Multi Asset Anspar Plan 4 vor dem Aus

Die MAP Vermögensanlagen gehören zu dem schon seit längerem problematischen Emissionshaus Steiner + Company (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Anleger, die sich für den MAP Multi Asset Anspar Plan 4 entschieden, konnten sich ab 2017 je nach Ansparphase und Mindesteinlage für eine von drei Geldanlagen in Form einer stillen Beteiligung entscheiden. Die Mindesteinlagen bei den Gesellschaften lagen zwischen 9.000 Euro und 12.000 Euro, die auch in Raten eingezahlt werden konnten. Das Anlagekapital wurde unter anderem in Immobilien oder erneuerbare Energien investiert. Zwei der Anlagegesellschaften mussten jetzt Insolvenz anmelden.

Besonderes Risiko: Nachrangklausel

Besonders problematisch für Anleger ist, dass die Anlageverträge qualifizierte Nachrangklauseln enthalten. Diese Regelung bewirkt, dass Anleger im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger berücksichtigt werden. Aufgrund des besonders hohen Ausfallrisikos einer solchen Anlage musste über dieses Risiko besonders belehrt werden. Fehlt es an einer wirksamen Belehrung, so kann die Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Mehr als eine Quote ist dort aber regelmäßig nicht zu erwarten.

Schadensersatzansprüche nicht verfallen lassen

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ihnen lukrative Schadensersatzansprüche zustehen. Diese sind in der Regel deutlich höher als eine Quote im Insolvenzverfahren. Die Ansprüche richten sich gegen Berater oder Vermittler und sind durchsetzbar, wenn diese nicht ausreichend auf die Risiken der Anlage aufmerksam gemacht haben oder der Prospekt aus fehlerhaft war. Da Verjährungsfristen laufen, ist möglicherweise Eile geboten.

JACKWERTH RECHTSANWÄLTE sichern Ihre Ansprüche

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihren Anlagevertrag im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantragen wir für Sie auch Deckungsschutz. Gut zu wissen: Wir gehen in der Regel den kostenschonenden Weg einer außergerichtlichen Regulierung. Den Klageweg empfehlen wir erst dann, wenn außergerichtliche Verhandlungen gescheitert sind. 

Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet. 




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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