Markenanmeldung: So geht's!

  • 2 Minuten Lesezeit

Möchten Sie Ihr Produkt schützen, sollten Sie über eine Markenanmeldung nachdenken. Der sogenannte Markenschutz bietet Ihnen bei erfolgreicher Anmeldung die Möglichkeit, sich gegen Mitbewerber zur Wehr zu setzen.

Die Markenanmeldung ist nicht nur in Deutschland möglich. Sie können diese auch für Europa und auf internationaler Ebene vornehmen.

Was bewirkt die Markenanmeldung?

„Die Markenanmeldung soll Ihr Produkt vor unbefugtem Kopieren schützen. Nur Sie als Inhaber der Marke sind dann derjenige, der die Marke benutzen und vermarkten darf.

Die Markenanmeldung bringt aber auch mit sich, dass Sie die Marke im Rechts- und Geschäftsverkehr benutzen müssen. Wenn Sie die Marke für einen längeren Zeitraum nicht nutzen, kann ein Antrag auf Entfernung der Marke beim Markenamt gestellt werden, woraufhin sie gelöscht wird.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

Welche Markenformen gibt es?

„Nicht jedes Zeichen kann als Marke angemeldet werden, Es muss dargestellt werden können, daher können z. B. keine Gerüche oder Geschmäcker registriert werden. Möglich sind aber unter anderem Wortmarken, Bildmarken und Farbmarken. Auch können dreidimensionale Zeichen geschützt werden, die das Charakteristikum der Ware ausmachen.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Was geschieht, wenn ein Mitbewerber die Marke unbefugt benutzt?

Sollte ein Konkurrenzunternehmen Ihre Marke unbefugt benutzen, das Zeichen kopieren oder zumindest eine ähnliche Variante benutzen, können Sie dieses abmahnen oder vor einem Gericht klagen. Verlangt werden vor allem Schadensersatz und Unterlassung.

Wie kann man seine Marke anmelden?

Bevor man die anmeldet, muss man eine umfassende Markenrecherche durchführen. Sollte die Marke bereits existieren, kann sie nicht mehr geschützt werden bzw. Sie müssen dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Sie sie dennoch (weiterhin) nutzen. Da bereits dieser Schritt Schwierigkeiten mit sich bringt, ist zu empfehlen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Anschließend muss eine Markenform festgelegt und eine Klassifizierung der Marke durchgeführt werden. Die durch Sie ausgewählten Klassen bestimmten den Schutzumfang. Sie sollten daher vor Anmeldung genau wissen und definieren, was die Marke umfassen soll.

Außerdem muss man entscheiden, ob man die Marke nur in Deutschland anmelden möchte oder auch in der EU oder international.

Wir helfen Ihnen!

Vor der Markenanmeldung sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Er bringt die erforderliche Expertise mit und kann besser einschätzen, in welchem Umfang die Marke angemeldet werden kann und was in Ihrem Einzelfall zu beachten ist.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Markenanmeldung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Melden Sie sich und wir machen den Rest!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/markenanmeldung-so-gehts/ 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Kluck

Beiträge zum Thema