Markenrecht-Basics Teil 2: Entstehung einer Marke und der Ablauf einer Markenanmeldung

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Dies ist der 2. Teil der Serie „Markenrecht-Basics“. Teil 1 ist unter diesem Link abrufbar:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-basics-teil-was-ist-eine-marke-und-welche-arten-von-marken-gibt-es_158043.html

Das Markenrecht ist ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht und gewährt dem Markeninhaber das alleinige („ausschließliche“) Recht, seine Marke beliebig nutzen. So kann er sie selbst nutzen, sie verkaufen, sie (gegen Gebühr) lizensieren und sie auch wieder löschen lassen.

Gleichzeitig stehen dem Markeninhaber im Falle einer Markenverletzung verschiedene Abwehrrechte zu. Vom Markenverletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden.

Aber wie entsteht eine geschützte Marke überhaupt und wo kann ich eine Marke eintragen lassen?

1. Wie entsteht Markenschutz?

Markenschutz entsteht vor allem durch Eintragung der Marke im Markenregister, sogenannte Registermarken. Markenschutz kann auch kraft Verkehrsgeltung oder bei notorisch bekannten Marken entstehen, ohne dass diese im Markenregister eingetragen sind. Letztere Konstellationen sind jedoch relativ selten, da die Verkehrsgeltung bzw. die notorische Bekanntheit der Marke im Streitfall erst einmal nachgewiesen werden muss. Dies ist meist mit enormen gutachterlichen Kosten verbunden. Prominente Beispiele einer Marke durch Verkehrsgeltung sind bspw. die dreidimensionalen Marken „Milchschnitte“ und „Rocher-Kugel“ von Ferrero.

Der einfachste Weg zur Marke bzw. zum Markenschutz führt daher über die Anmeldung und Eintragung in das Markenregister. Hier erhält der frischgebackene Markeninhaber nach erfolgreicher Eintragung eine Markenurkunde, die als Nachweis des Markenrechts und der Markeninhaberschaft dient.

Da Registermarken die in der Praxis wesentlichste Rolle spielen, konzentrieren sich die nachfolgenden Darstellungen daher auf diese.

2. Wo kann ich eine Marke anmelden und eintragen lassen?

Im Markenrecht gilt das sogenannte Territorialprinzip. Das bedeutet, dass der Markenschutz sich nur auf das jeweilige Gebiet erstreckt, für das die Marke angemeldet wurde. Je nachdem wie die Nutzung der Marke konkret beabsichtigt ist, kann sich daher die Eintragung in das deutsche Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), in verschiedene nationale Markenregister in Europa (so empfiehlt sich z. B. für eine Marke, die im gesamten deutschsprachigen Raum genutzt werden soll, die Eintragung in die Markenregister in Deutschland, Österreich und ggf. der Schweiz), in das europäische Markenregister des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), in ganze „Bündel“ verschiedener internationaler und nationaler Markenregister bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), oder gar einer Kombination aus diesen, empfehlen.

3. Was ist bei einer Markenanmeldung zu beachten?

Eine Marke sollte so früh wie möglich angemeldet werden. Im Markenrecht gilt das Sprichwort „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ganz besonders. Im Streit- bzw. Kollisionsfall, wenn sich also zwei identische bzw. verwechslungsfähige Marken gegenüberstehen, hat die jüngere Marke meist das Nachsehen und wird gelöscht. Da spielt es auch keine Rolle, ob der Inhaber der jüngeren Marke möglicherweise die Idee der Marke bereits Jahre zuvor hatte. Es gilt, was im Markenregister als Anmeldetag vermerkt ist. Wird eine Marke eingetragen, gilt der Markenschutz nämlich bereits schon ab dem Tag der Anmeldung.

Achtung! Wer denkt, die jeweiligen Markenämter überprüfen vor Eintragung, ob eine identische oder verwechslungsfähige Marke im Register bereits existiert, liegt falsch! Die Markenämter führen keine Markenrecherche durch. Diese obliegt dem Markenanmelder selbst. Eine Markenrecherche sollte zur Vermeidung von Markenkollisionen zwingend vor Einreichung der Markenanmeldung durchgeführt werden! Sinnvollerweise sollte sich dabei die Markenrecherche nicht nur auf identische Marken, sondern insbesondere auf ähnliche, verwechslungsfähige Marken beziehen. Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Widersprüche gegen Markenanmeldungen mit der Begründung der Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr. Eine eigene, einfache Recherche im Markenregister umfasst in den meisten Fällen lediglich identische Marken, stellt also nur eine Identitätsrecherche dar.


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