Markenrechtliche Abmahnung der Burberry Ltd. durch CGH Rechtsanwälte | kostenlose Ersteinschätzung

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Erneut haben wir mehrere Abmahnungen der Burberry Limited erhalten, die sich von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) vertreten vertreten lässt. Über solche Abmahnungen von Burberry berichten wir schon seit Jahren, vgl. bspw.  

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-burberry-limited-und-cbh_116250.html (2017)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kanzlei-schroeder-und-der-firma-ernst-westphal-e-k-erhalten_128362.html (2018)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-der-burberry-ltd-durch-die-cbh-rechtsanwaelte_142044.html (2019)

Was wird dem Abgemahnten von der Burberry Ltd. vorgeworfen?

Der Vorwurf bezieht sich auf den sog. „Burberry-Check“, ein Karo-Muster, das von Burberry auch durch eine Unionsmarke geschützt wurde. Der abgemahnte Händler soll im geschäftlichen Verkehr Waren vertrieben haben, die mit einem dem Burberry-Check „hochgradig verwechselbaren“ Muster versehen waren. Auch die Verwendung der Marke Burberry ist Gegenstand solcher Abmahnungen. Meist wird eine unberechtigte Markennutzung auch in einem, beschreibenden Kontext angenommen („Burberry Style“ o.ä.).

Was verlangt die Burberry Ltd?

Die mit den Abmahnungen transportierten Forderungen der Burberry Ltd. durch die CBH Rechtsanwälte haben es in sich. Gefordert wird u.a.

  • Die Abgabe eines (vorformulierten und beigefügten) Unterlassungsversprechens
  • Eine umfangreiche Auskunft
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 EUR

Auf Grundlage der Auskunft wird nachfolgend üblicherweise und der Erfahrung nach zusätzlich Schadenersatz gefordert werden.

Wie sollte man auf solche Abmahnungen reagieren?

Selbstverständlich sollten Sie die gesetzten Fristen beachten und einhalten, um keine ungewollten gerichtlichen Weiterungen zu riskieren. Gleichzeitig warnen wir vor übereilten Schritten und Kurzschlusshandlungen. Insbesondere die Abgabe des unterzeichneten Unterlassungsversprechens und eine Auskunft sind kaum noch oder gar nicht mehr rückgängig zu machen – mit ggf. erheblichen Folgen für den Abgemahnten.

Das Markenrecht eignet sich nicht als Nebenfach. Um eine geeignete Spezialisierung zu erreichen, braucht es gerade auch hier Erfahrung, um die Sachverhalte richtig einschätzen und bestmöglich vertreten zu können. Da die Forderungen erheblich sind und auch künftig die weiteren Möglichkeiten am Markt beeinflussen, kann nur angeraten werden, markenrechtliche Abmahnungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Berechtigung prüfen zu lassen.

Hinsichtlich der eingeforderten Unterlassungserklärung ist u.a. darauf zu achten, dass diese über den reinen Wortlaut hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch (strafbewehrte) Beseitigungspflichten, also Handlungspflichten, auslösen können. Da es gerade im Internet schwierig ist, Verstöße vollständig zu entfernen und auch Veröffentlichungen auf Plattformen Dritter u.U. zurechenbar sind und Vertragsstrafen auslösen können, sollte auch aus diesem Grunde das Versprechen keinesfalls ohne Weiteres abgegeben werden.

Die Auskunft ist extrem wichtig, weil hierdurch die Lieferkette so weit möglich offengelegt wird und durch die anzugebenden Verkaufszahlen, Umsätze und Gewinne die nachfolgende Schadenersatzforderung vorbereitet wird. Gleichzeitig können ungenügende Auskünfte dazu führen, dass die Auskunft gerichtlich geltend gemacht wird, es handelt sich hier um einen selbständig einklagbaren Anspruch.

Der Gegenstandswert und damit auch die Rechtsanwaltskosten sind regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen, ebenso wie die Schadenersatzforderung selbst.

Im Blick sollte auch behalten werden, dass der Zulieferer der (ggf.) markenrechtsverletzenden Produkte regresspflichtig sein kann.

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Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine markenrechtliche Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten, stehen Ihnen die (Fach-)Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
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Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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