Markenrechtliche Abmahnung der R&K Smoke Master für "Da Vinci"

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OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Wir vertreten seit über 10 Jahren deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Markenrechts. Wir haben einen Schwerpunkt auf der Shisha- und E-Zigarettenbranche gelegt.

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Abmahnung der R&K Smoke Mastere GmbH für "Da Vinci".

Die R & K Smoke Master GmbH verschickt Abmahnungen wegen behaupteter Markenrechtsverletzungen. Die R&K Smoke Master GmbH ist Inhaberin der Marke „Da Vinci“, die unter der Registernummer 302017021598 in der Warenklasse 34 beim DPMA eingetragen ist. Die Wortmarke ist zudem als Unionsmarke unter der Nummer 018088977 eingetragen. Für die deutsche Marke lautet das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

„Raucherzubehör; Wasserpfeifen; Wasserpfeifen-Schläuche als Teile von Wasserpfeifen; Glas- und Tonköpfe als Teile von Wasserpfeifen; Tabak für Wasserpfeifen; Tabakwaren für Wasserpfeifen“

Die R&K Smoke Master GmbH aus Haan ist zudem Inhaberin der Marken Rauchwerk und DV.


Was mahnt die R&K Smoke Master GmbH ab?

Die R&K Smoke Master GmbH beanstandet die Verwendung des Zeichens „Vinci“ für Angebote von E-Zigaretten der Marke Voopoo.

Es werden Unterlassungs-, Schadenersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche geltend gemacht. 

Konkret werden die Zahlung von 2.437,48 Euro netto sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.


Liegt eine Markenrechtsverletzung wegen "Da Vinci" vor?

Zunächst ist zu prüfen, ob vorliegend eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Zu prüfen ist stets, ob Verwechslungsgefahr vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Marke nicht identisch übernommen wurde. Gerade bei Tabak- und Tabakersatzprodukten stellt sich oftmals, ob ein Zeichen überhaupt markenmäßig genutzt wurde. In vielen Fällen handelt es sich lediglich um eine rein werbende Beschreibung, die nicht zwingend markenmäßig erfolgt ist. 


Wie sollte man auf die "Da Vinci"-Abmahnung reagieren?

Auf keinen Fall sollte man die geforderten Kosten vorschnell zahlen und die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, sollte die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung erwogen werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine Unterlassungserklärung, die so abgewandelt wurde, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Man kann sich daneben also sämtliche Einwendungen, also insbesondere was die Zahlung angeht, vorbehalten. 


  

Erfahrung im Bereich E-Zigaretten

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei mit über 10 Jahren Erfahrung. Wir haben ein sog. Genussmittelreferat eingerichtet. Hier bearbeiten wir Fälle aus der Shisha-/Tabak- und Tabakersatzprodukte, CBD- sowie Wein- und Spirituosenbranche. Wir kennen also sowohl die Rechtsgebiete als auch die Besonderheiten der jeweiligen Branche. Gerade im Bereich der Shisha- und E-Zigarettenbranche haben wir eine große Erfahrung und helfen unseren Mandanten, die aus ganz Deutschland stammen.


Kostenlose Ersteinschätzung bei Da Vinci-Abmahnung

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung telefonisch unter 022180067680 kontaktieren. Die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen nehmen wir zu fairen Festpreisen vor.

Wir sichern eine schnelle Bearbeitung sowie eine ehrliche Risikoeinschätzung zu.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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