Markenrechtliche Abmahnung durch Tommy Hilfiger Europe B.V. und Heuking Kühn Lüer Wojtek

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In der unserer Kanzlei aktuell vorliegenden Abmahnung rügt der Rechtsvertreter des Frankfurter Standorts der Kanzlei Heuking Kühn Küer Wojtek für das Unternehmen Tommy Hilfiger Europe B.V. die Verletzung einer Marke seiner Mandantin.  

Was genau wird dem Adressaten der Abmahnung durch Tommy Hilfiger Europe B.V. vorgeworfen?

Zunächst wird geltend gemacht, dass für die Verwertungsgesellschaft der Mandantin von Heuking, die Tommy Hilfiger Licensing B.V., die Unions-Wortmarke „HILFIGER“ eingetragen sei.  Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, unter anderem T-Shirts mit dem Schriftzug „Hill Ficker“ angeboten und vertrieben zu haben.

Der in der Sache zuständige Rechtsvertreter von Heuking führt aus, dass der angesprochene Verbraucherverkehr angesichts dieses Zeichens und der rot-weißen Farbfeldern im Hintergrund, ähnlich dem Flaggenlogo von Tommy Hilfiger, eine Verbindung zu seiner Mandantin sehen wird. Allgemein würde dieses als Verunglimpfung der Tommy Hilfiger B.V. wahrgenommen.

Aus diesem Verhalten leitet die von Tommy Hilfiger beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine Verletzung der Markenrechte ihrer Mandantin nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) und lit. c) UMV her.  

Welche Forderungen lässt das Modeunternehmen durch die Kollegen von Heuking stellen? 

Die Kanzlei Heuking fordert für ihre Mandantin:

  • Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung und Rechnungslegung
  • Herausgabe der betreffenden Produkte, soweit noch im Besitz vorhanden
  • Ersatzzahlungen für die aus der Verletzungshandlung entstandenen Schäden
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 500.000,00 EUR

Wie sollte man auf die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe am besten reagieren? 

Die Fragestellungen, die hier und in anderen markenrechtlichen Abmahnungen aufgeworfen werden, sind von nicht ausreichend auf das Markenrecht spezialisierten Anwälten nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu beantworten. Ob dies altruistisch klingt oder nicht: Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie angesichts der kurzen Fristen zeitnahe einen in Fragen des Markenrechts versierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre rechtliche Situation anhand der tatsächlichen Vorgaben analysiert, über die Möglichkeiten und Risiken informiert und unter Beachtung der Umstände und Interessen des Abgemahnten die richtige Reaktionsmöglichkeit herausarbeitet.

Insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Weiteres unterzeichnet werden. Das Versprechen birgt aufgrund der strafbewehrten Bindung erhebliche finanzielle Risiken für den Erklärenden und sollte nicht nur mit Blick auf Schuldanerkenntnis und Beseitigungspflichten modifiziert werden.

Auch das Auskunftsverlangen der Gegenseite sollte gründlich vorbereitet werden. Auch hier verbieten sich übereilte Handlungen. Einmal erteilte Auskünfte sind nicht mehr zurücknehmbar. Teilweise werden die Pflichten an dieser Stelle der Erfahrung nach vollkommen falsch verstanden, so dass auch hier davor gewarnt wird, rechtlich unbegleitet zu agieren.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, die erstattet werden sollen, ist üblicherweise Gegenstand von Vergleichsverhandlungen. Hier sollte selbstverständlich darauf geachtet werden, dass Waffengleichheit zu den Rechtsvertretern der Gegenseite hergestellt wird.

Dasselbe gilt für die Schadenersatzforderungen, die erst nachträglich – nach Erteilung der Auskunft –berechnet und nachgefordert werden. An dieser Stelle kommen im Falle einer Markenverletzungen auch weitergehende Überlegungen zu Regressmöglichkeiten gegen den eigenen Zulieferer in Betracht.

Angesichts schwieriger Rechtsfragen, die ein hohes Maß an vertiefter Kenntnis im Markenrecht voraussetzen, einer vertragsstrafenbewehrten Erklärung, die den Erklärenden mindestens 30 Jahre lang bindet, hohen Zahlungsforderungen und dem Auskunftsverlangen, das sowohl die Höhe von Schadenersatzforderungen bestimmt, als auch dazu führt, dass alle gewerblichen Teilnehmer der Lieferkette verfolgt werden, kann nur angeraten werden, solche Abmahnungen sehr ernst zu nehmen und sich professionelle Hilfe zu nehmen.

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