Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von Parfümtestern

  • 1 Minuten Lesezeit

Coty Beauty Germany GmbH versendet über ihre Anwälte, Lubberger Lehment, Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Parfümtestern der Marke „Vivienne Westwood“. Bei den verkauften Testern handelt es sich um Originalprodukte, die vom Rechteinhaber aber nicht für den Verkauf bestimmt sind, sondern für Testzwecke im Ladengeschäft. Auf den Produkten ist auch ein ausdrücklicher Hinweis angebracht „Not for sale“.


Der Verkauf dieser Tester ohne Erlaubnis des Markeninhabers verstößt  gegen die Unionsmarkenverordnung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheid in mehreren Urteilen, dass die Abgabe eines kostenlosen Parfümtesters nicht automatisch eine konkludente Einwilligung zum Weiterverkauf der Tester beinhaltet.


Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment forderten für Coty Beauty Germany GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswerts in Höhe von EUR 50.000.


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten: Holen Sie sich Unterstützung von einer spezialisierten Anwaltskanzlei, die sich mit dieser Materie auskennt!

So geht's: Schicken Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax zu. Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei. .

Denken Sie auch daran, diese Tipps zu befolgen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen erhalten:

• Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten Sie die Fristen.

• Holen Sie sich einen Anwalt, der im Bereich des Markenrechts spezialisiert ist, um die Abmahnung prüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht sofort die mitgeschickte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie diese zunächst prüfen.

• Setzen Sie sich mit dem Lieferanten des Produkts in Verbindung. Dieser kann Ihnen bei der Problematik eventuell weiterhelfen.


Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei unter anwalt@media-kanzlei.com für Fälle im Zusammenhang mit dem Markenrecht.

Foto(s): Pexels - Mathilde Langevin

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema