Markenschutz – So unterstütze ich Sie bei der Markenprüfung, Markenrecherche und Markenanmeldung

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Sie haben ein eigenes Produkt entwickelt oder bieten individuelle Dienstleistungen an. Nun möchten Sie Ihr Angebot auch unter einem Namen oder Logo mit Wiedererkennungseffekt anbieten. Das ist völlig verständlich und auch unbedingt empfehlenswert. Schließlich hat eine Marke eine wichtige Herkunfts- und Zuordnungsfunktion für Produkte und Dienstleistungen.

Eine Markenanmeldung ist eine wertvolle Investition in Ihr Unternehmen.

Eine Markenprüfung und Kollisionsrecherche müssen Sie als wirtschaftliche Investition in Ihren unternehmerischen Erfolg betrachten. Haben Sie keine Angst vor den Kosten, diese werden sich in jedem Fall lohnen.

Neben dem außerordentlichen Werbeeffekt einer eingetragenen Marke steigert diese auch den Unternehmenswert. Im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stechen Sie außerdem mit einer kreativen und originellen Marke hervor.

Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bin ich seit vielen Jahren im Bereich des Markenrechts spezialisiert und bringe langjährige Erfahrung und Wissen mit, um Sie optimal beraten zu können. Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, unterstütze ich Sie dabei gerne. Außerdem biete ich Unterstützung in Fällen von Markenverletzungen und Widersprüchen gegen Markenanmeldungen an. Das Thema Markenrecht umfasst somit nicht nur die Anmeldung, sondern auch Verletzungs- oder Widerspruchsverfahren.

Rufen Sie mich gerne an unter: 015678 127159 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: mail@ra-mecklenburg.de.

Vorab sind eine Prüfung der Unterscheidungskraft und eine Kollisionsrecherche empfehlenswert.

Vor jeder Markenanmeldung empfehle ich unbedingt eine Vorabprüfung bezüglich der Unterscheidungskraft und einer möglichen Verwechslungsgefahr (Kollisionsrecherche). Grundsätzlich muss eine Markenanmeldung nicht von einer Kanzlei vorgenommen werden. Der Antrag zur Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann von jedermann online ausgefüllt werden. Dabei können allerdings schnell Fehler passieren, die viel Geld kosten.

Ohne Vorabprüfung der erforderlichen Unterscheidungskraft einer Marke kann es zu einer Ablehnung der Markeneintragung kommen. Die Anmeldegebühren des jeweiligen Markenamts werden nicht zurückerstattet. Auch eine oberflächliche und unzureichende Kollisionsrecherche kann teuer werden, wenn gegen Ihre ungeprüfte Markenanmeldung Widerspruch eingelegt wird. Außerdem droht eine Abmahnung wegen Markenverletzung, wenn Sie gegen Markenrechte anderer verstoßen. Daraus können hohe Abmahnkosten entstehen.

In nur wenigen Schritten zu Ihrer eingetragenen Marke:

  1. Professionelle Markenprüfung und Kollisionsrecherche durch Anwältin
  2. Erstellung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses
  3. Einreichung der Markenanmeldung beim Amt, Zahlung der Anmeldegebühr
  4. Markenamt prüft die Anmeldung bezüglich Unterscheidungskraft
  5. Nach erfolgreicher Prüfung durch DPMA à Eintragung der Marke, Erhalt der Markenurkunde (EUIPO trägt bereits Markenanmeldung ein)
  6. Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Eintragung der Marke (DPMA), 3 Monate nach Veröffentlichung der Anmeldung (EUIPO)
  7. Markenschutz gilt 10 Jahre und kann alle 10 Jahre beliebig verlängert werden

Als hochspezialisierte Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie umfassend zu dem Thema Markenrecht. Gerne werde ich präventiv vor einer Markenanmeldung für Sie tätig oder im Falle einer Verletzung Ihrer bereits eingetragenen Marke. Bei einem ersten Gespräch bespreche ich gerne mit Ihnen die wichtigsten Punkte und lasse Ihnen anschließend einen Kostenvoranschlag zukommen.


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